Teilnahmebedingungen Know-how-Transfer 2022

1.  Voraussetzung zur Teilnahme

Eine Teilnahme am Know-how-Transfer (KHT) der Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V. wird ausschließlich ordentlichen Mitgliedern gewährt. Dies sind laut WJD-Satzung Personen, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Aufgrund der entfallenen Know-How-Transfers im Deutschen Bundestag in den Jahren 2020 und 2021 ist im Jahr 2022 einmalig den Jahrgängen 1980 und 1981 erlaubt. Auch wenn der Tag des 42. Geburtstages vor der KHT-Woche liegt, ist die Teilnahme in diesem Jahr möglich. Es sind maximal 20% der verfügbaren Plätze für die Jahrgänge 1980 und 1981 verfügbar.

2.  Anmeldung

Die Anmeldung zum KHT ist ausschließlich über das Onlineformular bei Typeform unter https://wjd20.typeform.com/kht2022 möglich. Jede Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Die Einladung zur Anmeldung zu einzelnen Programmpunkten des KHT erfolgt per Mail an die finalen Teilnehmenden des KHT. Bei einzelnen Punkten wird die Teilnehmerzahl begrenzt sein; Anmeldungen dazu werden nach dem Zeitpunkt ihrer Buchungen berücksichtigt. Sobald eine Veranstaltung ausgebucht ist, erscheint ein entsprechender Hinweis. Erfolgt die Abmeldung durch einen Teilnehme oder eine Teilnehmerin, kann eine oder ein anderer Teilnehmer oder Teilnehmerin den Platz einnehmen und den Programmpunkt über das Portal buchen.

3. Veranstaltungsprogramm, -ort und -zeit

Die Absprachen zur Gestaltung der KHT-Woche sind von jedem Wirtschaftsjunior individuell mit seinem oder seiner zugeordneten Abgeordneten zu klären. Einzig bei gekennzeichneten Veranstaltungen des Rahmenprogramms der WJD besteht Teilnahmepflicht. Das Rahmenprogramm wird zeitnah auf der Website www.wjd.de veröffentlicht.

4. Teilnahmegebühren

Die Teilnahmegebühren sind im jeweiligen Einladungsschreiben enthalten und im Rahmen jeder Anmeldung via https://wjd20.typeform.com/kht2022 ersichtlich. Nach der verbindlichen Anmeldung ist der ausgewiesene Teilnahmebeitrag fällig. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhält hierzu eine Rechnung von WJD, die innerhalb der angegebenen Frist per Überweisung zu begleichen ist.

Die Zuordnung des Wirtschaftsjuniors oder der -juniorin zu einem oder einer Abgeordneten des Deutschen Bundestages erfolgt erst nach Zahlung der Teilnahmegebühren. Liegt auch zum Beginn der Veranstaltung keine Zahlung vor, wird die Teilnahme durch die Wirtschaftsjunioren Deutschland verweigert.

5.  Leistungsumfang

Die Teilnahmegebühren beinhalten – soweit nicht anders angegeben – die Teilnahme an den Eröffnungs-/Abschlussveranstaltungen, allen weiteren Punkten des Rahmenprogramms, die Teilnahmeunterlagen, die Tagungsversorgung sowie die notwendige Nutzung von technischen Einrichtungen und Hilfsmitteln in den Veranstaltungsräumen.

Kosten für Anreise und Übernachtung tragen alle Teilnehmenden selbst, ebenso sind Buchung und Abrechnung durch den oder die Teilnehmemer:in selbst vorzunehmen. An und Abreise sind so zu planen, dass ein störungsfreier Ablauf der Veranstaltung gewährleistet ist.

6.  Abmeldungen der Teilnehmenden

Die Anmeldung vom KHT ist verbindlich. Bei Rücktritt oder Nichterscheinen eines oder einer angemeldeten Teilnehmer:in ist der volle Teilnahmebeitrag fällig.

Die Teilnahmeberechtigung kann auf einen oder eine Ersatzteilnehmer:in übertragen werden, sofern dieser oder diese dem angesprochenen Teilnehmendenkreis entspricht und das Abgeordnetenbüro zustimmt. Kann eine oder ein Teilnehmer:in aus persönlichen Gründen (z. B. Krankheit) oder aus Gründen höherer Gewalt (z. B. Witterungsverhältnisse) nicht am KHT teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrages. Weitergehende Haftungs- oder Schadenersatzansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen.

 7.  Änderungsvorbehalte / Absage durch Veranstalter

Der Veranstalter behält sich Änderungen im Veranstaltungsprogramm vor. Ebenfalls unter Vorbehalt stehen notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen während der Veranstaltung, soweit diese den Nutzen der Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern.

Bei Absage der gesamten KHT-Woche durch den Veranstalter aus organisatorischen Gründen oder infolge höherer Gewalt wird der volle Teilnahmebeitrag erstattet. Weitergehende Haftungs- oder Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

8.  Daten des Teilnehmers oder der Teilnehmerin

Die übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Vorbereitung und Durchführung des Know-how-Transfers gespeichert und nach Beendigung der Veranstaltung und Abschluss der Nachbereitungen gelöscht.

Die Kontaktdaten (Mobilfunknummer, E-Mailadresse) werden – sofern in der Anmeldung gewünscht – über die Kontaktliste den anderen Teilnehmenden des KHTs zugänglich gemacht.

Zutritt zum Deutschen Bundestag erhalten alle Teilnehmenden nur mit Zugangsberechtigungen des Deutschen Bundestages. Diese stellt die Zentrale Ausweisstelle des Deutschen Bundestages für die Dauer des KHTs aus. Für die Beantragung dieser Berechtigung sieht die Ausweisstelle Formulare vor, die von allen Teilnehmenden auszufüllen sind. Die gesammelte Übermittlung der Formulare an die Ausweis-stelle erfolgt über die Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V.

Um die Zuordnung eines Wirtschaftsjuniors oder einer -juniorin (WJ) zu einem der einer Abgeordneten zu klären, erhält das Abgeordnetenbüro im Vorfeld die Geschäftsdaten des oder der WJ aus der Anmeldung (Name, Adresse, Position, Branche,Internetadresse). Sind die Planungen und Zuordnungen abgeschlossen, werden die Kontaktdaten (Name, WJ-Kreis, E-Mailadresse, Telefon, Mobilfunknummer) sowie der eingereichte Lebenslauf aus der Anmeldung eines und einer jeden WJ an das zugeordnete Abgeordnetenbüro für die Kontaktaufnahme schriftlich weitergeleitet. Kontaktdetails von WJ (Name, WJ-Kreis, Name des zugeordneten Abgeordneten, E-Mailadresse) werden an Abgeordnetenbüros versendet, wenn diese separate Gespräche mit eingeschränktem Teilnehmerkreis planen und diese Daten für die Vorbereitung benötigen.

Es ist weiterhin zu beachten, dass im Rahmen der KHT-Woche Fotos/Filme gemacht werden. Jeder und jede Teilnehmer:in der Veranstaltung willigt mit seiner oder ihrer verbindlichen Anmeldung ein, dass gegebenenfalls  Fotos und/oder  filmische Abbildungen seiner Person für die Öffentlichkeitsarbeit der Wirtschaftsjunioren Deutschland e.V. (Print, Website, Soziale Netzwerke, Pressemeldungen) genutzt wird.

9.  Verhalten während der KHT-Projektwoche

Die große Anzahl der Teilnehmenden erfordert ein hohes Maß an Disziplin von allen Beteiligten; es sei deshalb daran erinnert, dass

  • jeder Verstoß gegen die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsorte,
  • jede Störung des Veranstaltungsablaufs,
  • jedes Fehlverhalten gegenüber den Vertreterinnen und

Vertretern der Politik, den Organisatoren und anderen Teilnehmenden zum Ausschluss von der gesamten Projektwoche führt. Nach Ausschluss erfolgt keine Kostenerstattung.

Wichtig: Jeder Teilnehmer oder Teilnehmerin bestätigt mit der Anmeldung verbindlich, dass er oder sie entweder (a) in eigener Person keiner Eintragungspflicht nach dem Lobbyregistergesetz (LobbyRG) unterliegt oder (b) seiner bestehenden Eintragungspflicht nachgekommen ist oder unverzüglich nachkommen wird.

Hintergrund:
Nach den Vorschriften des LobbyRG kann für jede von diesem Gesetz erfasste Interessenvertretung gegenüber den Organen, Mitgliedern, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages oder gegenüber der Bundesregierung die Eintragung bestimmter Angaben in das Lobbyregister erforderlich sein.

Interessenvertretung ist hierbei jede Kontaktaufnahme zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungs- oder Entscheidungsprozess der Organe, Mitglieder, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages oder zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungs- oder Entscheidungsprozess der Bundesregierung.

Wirtschaftsjunioren  Deutschland e.V.

Stand:  Juni 2022