Neue Meldepflichten zum Transparenzregister für WJ-Kreise und Unternehmen
Nach der EU-Geldwäscherichtlinie sind die von den EU-Mitgliedstaaten geführten Unternehmensregister miteinander zu vernetzen. Voraussetzung der Vernetzung ist das Vorhandensein strukturierter Datensätze zu den wirtschaftlich Berechtigten bei den Transparenzregistern der EU-Mitgliedstaaten in einem einheitlichen Datenformat. Zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten trat am 01.08.2021 das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) in Kraft, das am 10.06.2021 vom Bundestag verabschiedet wurde.
Für unsere WJ-Kreise und für die Unternehmen der WJ-Mitglieder hat dies unmittelbare Auswirkungen, über die wir Euch informieren wollen.
Rechtslage ab dem 01.08.2021
Das neue Gesetz dient dazu, das deutsche Transparenzregister vom bisherigen Auffangregister, das das Handelsregister nur ergänzte, auf ein Vollregister umzustellen. Hierdurch sollen alle wirtschaftlich Berechtigten bei allen Rechtsträgern in Deutschland direkt und unmittelbar sichtbar gemacht werden. Ziel der Bundesregierung ist es zum einen die datenseitigen Voraussetzungen für die europäische Vernetzung der Transparenzregister zu schaffen und zum anderen die praktische und digitale Nutzbarkeit des Transparenzregisters zu steigern, um die Geldwäsche besser zu bekämpfen. Mit der Umstellung des Transparenzregisters
auf ein Vollregister fällt daher die sog. Mitteilungsfiktion weg. Dies hat zur Folge, dass transparenzpflichtige Rechtseinheiten, die
sich bisher auf die Mitteilungsfiktion berufen konnten, nunmehr verpflichtet sind, die wirtschaftlich Berechtigten eintragen zu lassen.
Mehr dazu erfahrt Ihr im Handout.