UPDATE: Übersicht zu Corona-Hilfen

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Die Corona-Krise stellt die junge Wirtschaft nach wie vor vor eine historische Herausforderung: Aufträge brachen weg, Betriebe standen zum Teil still. 

Auch die Hilfsmaßnahmen erreichten eine neue Dimension. Die folgenden Seiten helfen Euch dabei, einen Überblick zu bewahren:

KfW-Mittelstandsförderung

Um Eure Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken, könnt Ihr jetzt einen KfW-Kredit erhalten, den Ihr bei Eurer Bank oder Sparkasse beantragt. Aktuelle Informationen zu den KfW-Sonderprogrammen findet Ihr hier.

Kommt so gut wie möglich und vor allem gesund durch diese schwierige Zeit!

Update vom 26. Oktober 2021

Nach einem historischen Einbruch im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung die deutsche Wirtschaft mit umfassenden Hilfsprogrammen stabilisiert. Jetzt hat sie sich erholt und wächst wieder – wenn auch langsamer, als wir uns wünschen würden. Die Situation bei den Dienstleistern hat sich aufgehellt und der private Konsum ist im Moment eine Triebfeder der wirtschaftlichen Erholung. Gleichzeitig leiden Teile der Industrie sehr unter einem heftigen Herbstwind, ausgelöst durch Lieferengpässe, einer Knappheit bei Vorprodukten und hohen Energiepreisen. Grund dafür ist v.a. der weltweit simultan anlaufende Aufschwung. Wenn sich dieser Sand im Getriebe, diese Engpässe, schrittweise auflösen, wird auch das Wachstum in 2022 wieder deutlich anziehen. Details zur Lage unserer Wirtschaft und ihrer Aussichten wird Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier morgen, 27. Oktober, in seiner Herbstprojektion vorstellen.

Produktivitätsfortschritt, Innovation und Wachstum sind keine Naturgesetze. Dies gilt in Zeiten von klimapolitischer Transformation und demografischem Wandel ganz besonders. Deshalb fördert das Bundeswirtschaftsministerium seit vielen Jahren Innovationen und Souveränität bei Zukunftstechnologien: Mit dem Zukunftsfonds in Höhe von 10 Mrd. €, mit Technologie-Boostern im Bereich Wasserstoff, Mikroelektronik, Halbleiter, Batteriezellenproduktion oder auch Cloud-Lösungen. Dafür haben wir rund 12 Mrd. Euro an öffentlichen Geldern zur Verfügung gestellt, die rd. 50 Mrd. Euro an privaten Investitionen auslösen werden. Um den weiteren wirtschaftlichen Erholungskurs nicht zu gefährden, ist es wichtig, Belastungen für unsere Unternehmen weiter zu reduzieren, Prozesse zu beschleunigen und Innovationen zu fördern.


Jetzt Endabrechnung für Neustarthilfe und Neustarthilfe Plus machen

Soloselbständige und andere Direktantragsteller der Neustarthilfe können ihre Endabrechnung für das 1. Halbjahr 2021 ab 28. Oktober online erstellen. Das ist sehr einfach: Es muss lediglich der erzielte Umsatz und die sonstigen Einnahmen (bspw. aus nichtselbständigen Tätigkeiten) im Förderzeitraum Januar bis Juni 2021 angegeben werden. Alle anderen Informationen werden aus dem Antrag übernommen. Man erhält in der Online-Maske sofort eine Rückmeldung, ob der Neustarthilfe-Vorschuss gar nicht, teilweise oder vollständig zurückgezahlt werden muss. Empfänger der Neustarthilfe sind zur Endabrechnung verpflichtet. Die Abgabefrist läuft bis zum 31.12.2021. Erfolgt keine Endabrechnung, ist der ausgezahlte Vorschuss vollständig zurückzuzahlen.

Die Neustarthilfe wurde als Vorschuss auf Basis des Referenzumsatzes 2019 ausgezahlt, um Soloselbständigen eine schnelle Umstellung auf die pandemiebedingte Situation zu ermöglichen und Ihnen eine finanzielle Unterstützung für den Fall zu geben, dass coronabedingte Einschränkungen die Möglichkeiten zur Ausübung der Selbständigkeit erneut einschränken.


Neustarthilfe Plus (Oktober bis Dezember) – Jetzt online beantragen

Seit 14. Oktober 2021 können Direktanträge auf Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember gestellt werden. Die Direktauszahlungen erfolgen seit dem 25. Oktober. Mit dem Programm Neustarthilfe Plus werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Förderzeiträumen Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 unterstützt.


Wir sichern Messen und gewerbliche Ausstellungen mit bis zu 600 Mio. Euro ab

Mit einem Absicherungsprogramm unterstützen Bund und Länder den Neustart von Messen und gewerblichen Ausstellungen in Deutschland. Das Programm ergänzt die bestehenden Hilfs- und Förderungsprogramme des Bundes und der Länder. Ziel ist es, Anreize zur Organisation und Durchführung großer gewerblicher Veranstaltungen zu setzen und damit positive Effekte auch in der nachgelagerten Wertschöpfungskette auszulösen. Veranstaltende Unternehmen können von einer Ausfallabsicherung profitieren, mit der die Planungs- und Vorbereitungskosten von Messen und Ausstellungen ähnlich einer Versicherung gegen das Risiko einer vollständigen Betriebsuntersagung aufgrund pandemiebedingter Restriktionen absichert werden.

Über das Programm können veranstaltungsbezogene Kosten in einem Umfang von insgesamt bis zu 600 Millionen Euro abgesichert werden. Berücksichtigt werden Veranstaltungen mit einem planmäßigen Durchführungsdatum bis zum 30. September 2022, wobei die Messe oder Ausstellung vorab auf einer zentralen IT-Plattform registriert werden muss.


Aktuelle Zahlen zu den Corona-Wirtschaftshilfen

Bisher sind gut 18.800 Anträge zur #Überbrückungshilfe III Plus eingegangen. Ausgezahlt wurden inzwischen rund 448 Mio. Euro. Hier alle Zahlen im Überblick.

Seit über eineinhalb Jahren hält uns die Corona-Pandemie in Atem. Inzwischen haben wir unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten mit über 122 Mrd. Euro an Corona-Wirtschaftshilfen unterstützt. Obwohl inzwischen glücklicherweise weniger Unternehmen ihrer bedürfen, bieten sie noch bis Jahresende eine wichtige Hilfestellung. Unsere Programme haben geholfen, diese Krise zu überstehen und optimistisch in die Zukunft zu blicken.

Das Format ‚Altmaiers Corona Newsletter‘, das Sie regelmäßig über aktuelle Corona-News aus dem BMWi auf dem Laufenden gehalten hat, endet mit dieser Ausgabe. Wir informieren Sie aber weiter, z.B. auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de, bei Twitter oder natürlich auch bmwi.de.

Update vom 13. Oktober 2021

Unsere Wirtschaft befindet sich – trotz Lieferengpässen bei wichtigen Vorleistungsgütern wie Halbleitern, die v.a. Kfz-Branche und Bauwirtschaft betreffen – weiterhin auf Erholungskurs hin zu alter Stärke. Der Dienstleistungssektor erholt sich stetig und baut inzwischen wieder Beschäftigung auf, der Handel liegt bereits wieder über dem Vorkrisenniveau. Unserem exportorientierten Land hilft der Rückenwind durch die gute Weltwirtschaft und die starke Konjunktur in wichtigen Absatzmärkten wie Asien und den Vereinigten Staaten. Anfang 2022 wird unsere Wirtschaft das Vorkrisenniveau erreicht haben. Viele kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige brauchen nach dem „Corona-Tal“ aber weiterhin Unterstützung. Deshalb werden die bewährten Programme Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus bis Jahresende 2021 fortgesetzt. Unsere Wirtschaftshilfen sind wirksam und waren und bleiben richtig und wichtig. Jetzt gilt es, den Blick verstärkt nach vorne zu richten und unser Land weiter zu modernisieren, von Bürokratie zu entschlacken und es nachhaltig, resilient, digital und zukunftsfest aufzustellen.


Aktuelle Zahlen zu den Corona-Wirtschaftshilfen

In einer Krisensituation, die für uns alle völlig neuartig war, konnten wir mithilfe innovativer digitaler Verfahrensweisen durch Wirtschaftshilfen in Höhe von über 122 Mrd. Euro die Existenz von hunderttausenden Unternehmen sichern. Mittlerweile sind u.a. über 21 Mrd. Euro bei der Überbrückungshilfe III und rund 1,5 Mrd. Euro Neustarthilfe ausgezahlt worden. Die bewilligten KfW-Hilfen betragen knapp 54 Mrd. Euro. Hinzu kommt das Kurzarbeitergeld im Umfang von rund 40 Mrd. Euro. Einen Gesamtüberblick über die bewilligten Hilfen seit Beginn der Corona-Pandemie finden Sie hier.


Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus verlängert

Wir haben die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können sie nun für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 beantragen. Anträge kann man durch Prüfende Dritte (etwa Steuerberater bzw. Steuerberaterin) hier einreichen. Hier sind auch die Förderbedingungen als FAQ nachzulesen.

Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus knüpft inhaltlich an die Überbrückungshilfe III Plus von Juli bis September an. Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Zudem können auch Unternehmen Hilfe bekommen, die im Juli von der Hochwasserkatastrophe betroffen waren. Diejenigen, die bereits Überbrückungshilfe III Plus erhalten haben und weitere Unterstützung benötigen, können die verlängerte Förderung einfach über einen Änderungsantrag erhalten. Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus gestellt haben, können jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Juli bis Dezember 2021 stellen. Damit die Hilfen schnell wirken, sind bei Erstanträgen auch Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Monat möglich.

Verlängert haben wir auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können betroffene Soloselbstständige zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten. Aktuelle Details zur Antragsstellung finden Sie hier.


Zukunft ‚made in Germany‘

Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat sich für eine Allianz von Gesellschaft, Wirtschaft und Staat für Klimaneutralität und Wohlstand stark gemacht. Sie soll innovative und intelligente Lösungen aufzeigen, wie wir Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz am besten miteinander verbinden. Diese Forderung findet sich nun in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie“ wieder. Was wir brauchen, ist ein qualitatives Wirtschaftswachstum, das neben ökonomischen auch soziale Ziele (Soziale Marktwirtschaft) und ökologische Ziele (Entkoppelung des Wirtschaftswachstums von Ressourceneinsatz und schädlichen Emissionen, „clean growth“) beinhaltet.

Dazu tragen insbesondere auch unsere Technologie-Booster in modernen Zukunftstechnologien wie Wasserstoff, Batteriezellfertigung und Mikroelektronik bei, die wir intensiv fördern. Letzte Woche ist z.B. das gemeinsame europäische Booster-Projekt zu Cloud-Technologien mit rd. 80 Projekten und 180 Unternehmen aus zwölf EU-MS in die nächste Phase gestartet (IPCEI Next Generation Cloud Infrastructure and Services, IPCEI-CIS). Die deutsche Industrie will die Souveränität über ihre Daten zurückgewinnen und umfassend in europäische Cloudlösungen und Cloud-Anwendungen investieren. Wir werden sie dabei mit 750 Mio. Euro unterstützen.

Dieser Technologie-Booster ist das mittlerweile sechste europäische Großprojekt, das das BMWi erfolgreich aufs Gleis setzen konnte. Zuvor gab es bereits Projekte zur Halbleiterfertigung, Batteriezellproduktion und Wasserstoff. Dafür haben wir insgesamt rund 12 Mrd. Euro an öffentlichen Geldern zur Verfügung gestellt und damit 50 Mrd. Euro an privaten Investitionen ausgelöst – allein in Deutschland. Das schafft tausende von zukunftsfesten Arbeitsplätzen, sichert Wertschöpfung und langfristige Wettbewerbsfähigkeit und ist nicht zuletzt die Basis dafür, dass sich Deutschland und Europa als Leitmarkt und Leitanbieter von Zukunftstechnologien etablieren können. Das sind alles Vorhaben, die den deutschen Industriestandort stärken und dem deutschen Mittelstand zugutekommen. So tragen wir zu einer Zukunft ‚made in Germany‘ bei, damit Deutschland zu den wettbewerbsfähigsten Volkswirtschaften der Welt gehört und zugleich Vorreiter beim Klimaschutz bleibt.

Update vom 28. September 2021

Die Corona-Krise beeinflusst noch immer unser tägliches Leben wie auch die Arbeit des BMWi. Seit gut eineinhalb Jahren federn insbesondere unsere Zuschussprogramme die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige erfolgreich ab. Deutschland, seine Wirtschaft und sein Arbeitsmarkt, konnte im Vergleich zu anderen großen Industriestaaten damit stabil durch die Krise geführt werden und weist zugleich den geringsten Anstieg der Staatsschuldenquote unter allen G7-Staaten auf. Mehr in der aktuellen Ausgabe der „Schlaglichter der Wirtschaftspolitik“ (S.24)

Mehr Hilfe für flutgeschädigte Unternehmen und Selbständige

Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis September 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten bei coronabedingten Umsatzeinbrüchen von 30 Prozent. Unternehmen, die im Juni 2021 Überbrückungshilfe III erhalten haben und im Juli von Starkregen und Hochwasser betroffen waren, können auch Hilfe erhalten. Die Konditionen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III. Zusätzlich wird eine Restart-Prämie gewährt. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.

Gemischte Zwischenbilanz der Gesundheitswirtschaft

Schon heute wird klar, dass die Pandemie auch tiefgreifende Auswirkungen auf die deutsche Gesundheitswirtschaft („Schlaglichter der Wirtschaftspolitik“ (S.34)) hat: Die Nachfrage etwa nach spezifischen Medizin(technik)produkten ist gestiegen und es floss viel Geld in die Entwicklung der Impfstoffe. Die Intensivpflege geriet an ihre Belastungsgrenze und der Klinikbetrieb wurde auf unbedingt notwendige Behandlungen heruntergefahren. Die bundesweiten Beherbergungsverbote trafen den innerdeutschen Gesundheitstourismus in besonderem Maße. Zudem wirkten sich die zeitweiligen Grenzschließungen und damit verbundenen Einschränkungen des Warenverkehrs und des Zugangs von Beschäftigten zu ihren Arbeitsplätzen in der Gesundheitswirtschaft insbesondere auf den industriell geprägten Teilbereich aus. Insgesamt ist die Gesundheitswirtschaft im Jahr 2020 mit -3,7% Wertschöpfungs- bzw. -1,6% Erwerbstätigenrückgang im Vergleich zum Vorjahr erstmals stärker geschrumpft als die Gesamtwirtschaft. Trotz einer Aufholjagd in der zweiten Jahreshälfte konnte über das gesamte Jahr 2020 hinweg das Vorjahresniveau nicht wieder erreicht werden.

Aktuelle Zahlen zu den Corona-Wirtschaftshilfen

Seit Beginn der Corona-Krise sind insgesamt über 120,6 Mrd. Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt worden; hinzu kommt das Kurzarbeitergeld im Umfang von rund 38 Mrd. Euro. Zu den Corona-Hilfen für die Wirtschaft zählt ein breites Portfolio an Instrumenten für Unternehmen und Beschäftigte. Allein im Bundeswirtschaftsministerium stehen vor allem weiterhin die Kredite der KfW im KfW-Sonderprogramm, die Überbrückungshilfe, die Neustarthilfe, der Wirtschaftsstabilisierungsfonds WSF, Bürgschaftsprogramme und Garantien als Instrumente zur Verfügung. Mittlerweile sind u.a. über 20 Mrd. Euro bei ÜH III ausgezahlt worden. Zur Übersicht…

Update vom 14. September 2021

„Die Konjunktur springt wieder an“, „Stabiler Wirtschaftsaufschwung“, „Rekordaufträge für deutsche Industrie“, „Deutsche Produktion zieht an“, „Pleitewelle bleibt aus“ – nur einige der Pressestimmen der vergangenen Tage. Die positive Dynamik der Konjunktur treibt die wirtschaftliche Erholung weiter voran. Wir unterstützen die deutschlandweite Impfaktionswoche unter dem Motto #HierWirdGeimpft, denn, um es mit den Worten von Bundesminister Peter Altmaier zu sagen: „Jede weitere Impfung schützt Leben und Gesundheit aber auch unsere Wirtschaft!“. Und noch etwas: Neben dem Impfen ist es gerade für Unternehmen wichtig, zu wissen, wie der Impfstatus der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist. Hier geht um den Gesundheitsschutz von vielen Tausend Menschen bei der Arbeit. Die Pläne, dass in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig Auskunft über eine Impfung verlangt werden kann, sehen wir deswegen als einen guten ersten Schritt.

Weitere Wirtschaftshilfen verlängert

Während es für die meisten Bereiche der Wirtschaft wieder bergauf geht, dauern die Corona-bedingten Einschränkungen in einigen Branchen weiter an. Die Bundesregierung hat deswegen die Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus und der Neustarthilfe Plus für Soloselbständige bis zum 31. Dezember beschlossen. Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.

Mehr Schutz für Kinder vor Corona: Ergänzende Förderung des Bundes für Schulen und Kitas

Beim Infektionsschutz kommt neben Hygieneregeln und Kontaktreduzierungen auch dem intensiven Lüften von Innenräumen eine wichtige Rolle zu. Gemeinsam mit den Ländern wollen wir dazu beitragen, insbesondere unsere Kinder möglichst gut zu schützen und die Kinderbetreuung wie auch den Präsenzunterricht mit bestmöglichem Infektionsschutz im Herbst und Winter aufrechtzuerhalten. Offene Schulen und Kitas leisten nicht nur einen Beitrag zur Kontinuität in der Bildung, sondern auch zur Offenhaltung der Wirtschaft.

Seit dem 10. September 2021 ist nun die inzwischen dritte Novelle der Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren in Kraft getreten: So wird jetzt auch der Neueinbau von Zu-/Abluftventilatoren (zum Beispiel Wand-/Rohr-/Fensterventilatoren) in Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren, also auch in Schulen und Kindertagesstätten, gefördert. Denn für Kinder unter 12 Jahren kann derzeit kein Impfangebot gemacht werden.

Ergänzend zu den Initiativen der für Bildungseinrichtungen zuständigen Länder stellt der Bund hierfür gut eine Milliarde Euro bereit. Anträge können über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Zudem unterstützt der Bund die Länder mit bis zu 200 Millionen Euro bei der Beschaffung von mobilen Luftreinigern an Schulen und Kindertagesstätten für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (dies gilt ebenfalls für Schulen, die zugleich auch von älteren Kindern besucht werden). Wir beteiligen uns bei den entsprechenden Länderprogrammen mit bis zu 50 Prozent an den förderfähigen Kosten (dies gilt auch für mobile Luftreiniger, die ab dem 1. Mai 2021 beschafft worden sind). Anträge sind bei den Ländern zu stellen. (s. „ Ergänzende Förderung des Bundes für Schulen und Kitas“)

Aktuelle Zahlen

Gut 7.800 Anträge zur Überbrückungshilfe III Plus sind bisher eingegangen. Ausgezahlt wurden bislang rund 144 Mio. Euro. Mehr Zahlen zu den Corona-Zuschüssen hier.

Update vom 31. August 2021

Wie geht’s der Wirtschaft derzeit? Gut! In diesem und nächstem Jahr wird sie kräftig wachsen, der Aufschwung hat Tritt gefasst: Im zweiten Quartal ist das Bruttoinlandsprodukt um 1,6 Prozent gestiegen. In Bereichen wie Gastgewerbe, Tourismus und Teilen des stationären Einzelhandels verbessert sich die Lage kontinuierlich mit dem Impffortschritt und den Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen. Impfen bleibt das wichtigste und effektivste Instrument gegen die Pandemie – hier können alle Beschäftigten aktiv mithelfen, die Pandemie einzudämmen und damit ihren Unternehmen zu helfen. Die Arbeitslosigkeit nahm im August saisonbereinigt erneut kräftig um 53.000 Personen ab, die Kurzarbeit sank im Juni laut Hochrechnung auf 1,6 Mio.. Die Inflationsrate ist im August leicht, auf 3,9 Prozent angestiegen – bleibt aber v.a. von vorübergehenden Sondereffekten, wie den starken Anstieg der Rohstoffpreise, getrieben. Ab dem Jahr 2022 werden wir das Vorkrisenniveau unserer Wirtschaftsleistung wieder erreicht haben und wird sich gleichzeitig die Inflationsdynamik wieder normalisiert haben. In Deutschland wird es keinen Corona-Lockdown mehr geben müssen. Restaurants, Theater und Geschäfte können anders als noch 2021 im Winter offenbleiben. Unsere aktuellen Maßnahmen:

200 Millionen für Luftfilter in Schulen und Kitas

Fenster auf und lüften – das hilft sehr wirksam bei der Pandemiebekämpfung. Weil wir dazu beitragen wollen, den Präsenzunterricht in diesem Herbst und Winter aufrecht zu erhaltenunterstützen wir die Länder mit 200 Millionen Euro Förderung bei der Beschaffung von mobilen Luftreinigern für Schulen und Kitas (der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten). Davon können Einrichtungen mit Kindern unter zwölf Jahren profitieren, für die es derzeit keinen Impfstoff gegen das Coronavirus gibt (das gilt auch für Schulen, die zugleich auch von älteren Kindern besucht werden). Damit steht ein weiterer wichtiger Baustein zur Pandemiebekämpfung zur Verfügung, der unser seit längerem bestehendes Bundesförderprogramm für stationäre raumlufttechnische Anlagen ergänzt.

Änderungsanträge auf Neustarthilfe über prüfende Dritte

Seit dem 20. August 2021 können prüfende Dritte Änderungsanträge auf Neustarthilfe stellen. Zudem können bereits seit dem 17. Juni 2021 Änderungsanträge auf Direktanträge gestellt werden. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge wurde bis zum 31. Oktober 2021 verlängert. Weitere Informationen zur Neustarthilfe finden Sie hier.

Beschleunigung der Antragsbearbeitung von den Corona-Wirtschaftshilfen durch die Antragstellenden

Antragsstellende werden gebeten darauf zu achten, dass die Kontonummer korrekt eingegeben und das Konto angegeben wird, das beim Finanzamt bislang hinterlegt ist. Wenn diese Angaben korrekt sind und übereinstimmen, können die Anträge schneller bearbeitet werden. Weitere Informationen zu den Corona-Wirtschaftshilfen finden Sie hier.

Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III

Mit Bewilligung der Neustarthilfe oder der Überbrückungshilfe III steht den Antragstellenden ein Wahlrecht zum nachträglichen Wechsel in das jeweils andere Programm zu. Dieses Wahlrecht kann ab sofort ausgeübt werden. Voraussetzung ist, dass die Antragstellenden auch für das Programm, in das sie wechseln wollen, antragsberechtigt sind. Die Ausübung des Wahlrechtes erfolgt im Antrag auf das Programm, in das die/der Antragstellende wechseln möchte. Dieser ist durch einen prüfenden Dritten zu stellen. Hierbei muss der prüfende Dritte erklären, dass die/der Antragstellende auf ihren/seinen Anspruch aus dem bereits bewilligten Programm verzichtet. Das Wahlrecht kann zunächst bis zum Ende der Antragsfrist am 31. Oktober 2021 ausgeübt werden (Phase 1, Regelverfahren). Mehr…

Aktuelle Zahlen

Die Auszahlungen der unterschiedlichen Wirtschaftshilfen laufen weiter auf Hochtouren und wirken. Seit Beginn der Corona-Krise sind insgesamt 117,7 Mrd. Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt worden. Zum Überblick…

Update vom 17. August 2021

„Corona tötet!“ – Allen, denen diese Gefahr nach wie vor nicht ausreichend bekannt ist, könnte durch einen solchen Hinweis beispielsweise in Impfeinladungen die grausame Realität von Corona nochmals verdeutlicht werden. Dies kann nach Ansicht von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier einen Beitrag dazu leisten, Unentschlossene dazu zu bewegen, sich impfen zu lassen und damit sich und andere zu schützen. Wir erwarten nicht, dass die Delta-Variante den Wirtschaftsaufschwung gefährden wird, gleichzeitig ist und bleibt Impfen der zentrale Schlüssel, der auch einen erneuten Lockdown für unsere Wirtschaft verhindert.


Verlängerung der ÜHIII

Ein ebenfalls deutliches Signal ist mit der Verlängerung der Überbrückungshilfe III gesendet worden. Minister Altmaier hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, diese Hilfe über September hinaus bis Ende des Jahres für unsere Betriebe und ihre Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen können damit weiterhin einen Großteil ihrer Fixkosten ersetzt bekommen. Damit stehen wir weiter fest an der Seite unserer Unternehmen und Beschäftigten. Langfristig muss es aber leichter werden Eigenkapital neu aufzubauen. Besonders hart getroffene Unternehmen und Branchen könnten z.B. steuerliche Vorteile bekommen. Für die Gastronomie haben wir bereits den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Speisen und Getränke eingeführt und werden ihn beibehalten. Ähnliches wäre auch im Messegeschäft, bei Veranstaltern, Frisören, Einzelhändlern oder anderen Bereichen denkbar, die seit Längerem im ersten Halbjahr kaum Erträge erwirtschaften konnten. Die Diskussion über die richtigen Maßnahmen wird in den nächsten Monaten Fahrt aufnehmen, denn klar ist: Mit dem Ende der Pandemie ist die Not vieler Betroffener noch nicht vorbei.


Wiederaufbaufonds kommt

Einige Unternehmen erleben derzeit doppelt schwere Zeiten: erst durch die Folgen von Corona und dann durch die Flut. Nachdem die Auszahlung der Soforthilfen bereits erfolgreich angelaufen sind, setzen wir uns dafür ein, dass Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Selbständige, Angehörige Freier Berufe und Infrastrukturbetreiber in ausreichender Weise Unterstützung durch einen Aufbauhilfefonds erlangen können.

Die sog. „Aufbauhilfe 2021“ wird als Sondervermögen des Bundes mit 30 Mrd. Euro aufgelegt und enthält Regelungen für die Wirtschaft, um Einkommenseinbußen abzufedern. Das Bundeskabinett wird morgen, 18. August, den entsprechenden Beschluss fassen ehe der Bundestag das Gesetz dann voraussichtlich in einer Sondersitzung am 25. August berät.

Unterdessen laufen in den betroffenen Gebieten die Aufräumarbeiten unter großer Kraftanstrengung weiter. Man hilft sich gegenseitig, packt an, wo immer es notwendig ist. Wir sind stolz auf unsere Unternehmerinnen und Unternehmer. Es ist bemerkenswert, wie Solidarität in unserer Wirtschaft gelebt wird und sich die Stärke auch in dieser furchtbaren Krise zeigt.


Aktuelle Zahlen

Die Auszahlungen der unterschiedlichen Wirtschaftshilfen laufen weiter auf Hochtouren und wirken. Seit Beginn der Corona-Krise sind insgesamt 117 Mrd. Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt worden; hinzu kommt das Kurzarbeitergeld im Umfang von rund 38 Mrd. Euro. Allein seit November 2020 wurden an direkten, nicht rückzahlbaren Zuschüssen rund 32 Mrd. Euro bewilligt und ausgezahlt. Ein Überblick

Update vom 3. August 2021

Unsere Olympia-Athletinnen und Athleten kämpfen derzeit um Bronze, Silber und Gold – wir wünschen viel Glück! Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer hätten auf jeden Fall eine Goldmedaille verdient – sie haben gekämpft, durchgehalten und starten in vielen Bereichen bereits wieder durch. Der Arbeitsmarkt entwickelte sich im Juli sehr positiv und auch im Gastgewerbe, Tourismus und Teilen des stationären Einzelhandels verbessert sich die Lage nach schwierigen Monaten – auch dank des Impffortschritts. Die Inflationsrate ist aufgrund von Sondereffekten wie der Mehrwertsteuersenkung im vergangenen Jahr sowie der Erholung der Import- und Rohstoffpreise und gestiegener Energiepreise hoch, wird sich aber ab 2022 wieder normalisieren. Den Betrieben, die noch länger schwer mit den Corona-Folgen zu kämpfen haben, stehen wir weiter zur Seite. Minister Altmaier setzt sich seit Langem dafür ein, die Überbrückungshilfen bei Bedarf über den September hinaus zu verlängern, um diesen Betroffenen weiter helfen zu können. Wir begrüßen, dass nun auch Minister Scholz diesem Vorschlag positiv gegenübersteht.

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die finanziellen Mittel für den Wiederaufbau in den Flutgebieten auf den Weg zu bringen – nach Corona, sind durch die Flut viele Unternehmen doppelt betroffen. Die Soforthilfen sind bereits angelaufen, jetzt werden wir in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern auch die Mittel zum Wiederaufbau und zur Überbrückung von Einkommenseinbußen bereitstellen, über deren Auszahlung die Länder dann entscheiden.


Infektionsschutz: Förderung für Luftfilter in Schulen und Kitas

Wir müssen gemeinsam anpacken und alle Instrumente und Maßnahmen nutzen, um einen weiteren Lockdown zu vermeiden. Ein wichtiger Baustein ist das Lüften von Innenräumen. Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Minister Altmaier die Unterstützung der Länder bei der Beschaffung von mobilen Luftreinigern für Schulen und Kitas beschlossen. Die Verwendung der durch das BMWi zur Verfügung gestellten 200 Millionen Euro wird über Verwaltungsvereinbarungen mit den Ländern geregelt. Der Förderanteil des Bundes beträgt bis zu 50 Prozent. Daneben gibt es seit Oktober vergangenen Jahres auch unser Bundesförderprogramm für Um- und Aufrüstung stationärer raumlufttechnischer (RLT)Anlagen, das im Mai 2021 um den Neueinbau von stationären RLT-Anlagen auch in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren erweitert wurde. Hier arbeiten wir derzeit an einer weiteren Erweiterung der Förderung, um den Neueinbau von einfachen Zu- und Abluftanlagen (wie z.B. Fensterventilatoren).


Aktuelle Zahlen

Die Auszahlungen kommen weiter gut voran. Seit Beginn der Corona-Krise sind insgesamt 113,5 Mrd. Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt; hinzukommt das Kurzarbeitergeld im Umfang von rund 37 Mrd. Euro.


Start der ÜH III Plus

Unternehmen, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, erhalten weiterhin umfassende Unterstützung aus den zentralen Corona-Hilfsprogrammen: Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus. Die bewährten Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Seit dem 23. Juli 2021 können Erstanträge auf Überbrückungshilfe III Plus gestellt werden. Prüfende Dritte können sich unter folgendem Link anmelden, um Anträge einzureichen: antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de


Neue Förderung für KMU bei Messeteilnahmen im Inland

Auch Messen laufen in Deutschland langsam wieder an. Deshalb helfen wir KMU beim Erschließen neuer Märkte. Mit einer neuen Förderung können Unternehmen von Oktober 2021 bis Dezember 2022 Zuschüsse in Höhe von 40% zu messebezogenen Kosten auf ausgewählten Inlandsmessen erhalten.

Update vom 20. Juli 2021

Unterstützung ist gut, Umsatz ist besser! Mit gemeinsamen Anstrengungen müssen und werden wir einen neuen Lockdown verhindern. Er wäre verheerend für die Wirtschaft und gerade für viele kleine Unternehmen, für Geschäfte und Gastronomie, die monatelang geschlossen waren. Entscheidend ist jetzt, die Impfkampagne noch einmal stark zu beschleunigen – mit niedrigschwelligen Angeboten, wo immer dies möglich ist: Sei es auf Wochenmärkten oder in Fußgängerzonen und überall dort, wo Menschen öffentlich zusammenkommen. Auf die Coronakrise folgt nun die zerstörerische Flutkatastrophe. Durch dieses Unglück ist viel zerstört worden, das wieder aufgebaut werden kann – aber einiges, das nicht mehr geheilt werden kann, v.a. für die betroffenen Familien. Die Existenzgrundlage von vielen – bereits durch Corona gefährdeten – kleinen und mittleren Unternehmen, gerade auch in den Tourismus- und Weinanbaugebieten, wurde buchstäblich unten den Füßen weggespült. Wir müssen jetzt alle zusammenstehen und anpacken. Deshalb bringen wir morgen im Kabinett gemeinsam mit den Ländern konkrete schnelle und auch langfristige Hilfen auf den Weg.


Verlängerte Phase der Überbrückungshilfen gestartet

Die Wirtschaft kann weiter auf die Unterstützung der Bundesregierung setzen. Dort, wo trotz steigender Impfquote und zunehmenden Lockerungen weiterhin coronabedingte Einschränkungen bestehen, schaffen wir mit den fortgeführten Überbrückungshilfen für die Unternehmen Planungssicherheit und die Grundlage für den Neustart nach der Krise.

Zur Überbrückungshilfe III wurden bisher über 260.000 Anträge bewilligt. Ausgezahlt an Unternehmen, Vereine, Freiberufler & Co. wurden insgesamt mehr als 14 Mrd. Euro. Mehr Zahlen zu den Corona-Zuschüssen finden Sie hier.

Unternehmen und Soloselbständige, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, erhalten weiterhin umfassende Unterstützung. Erst vor ein paar Tagen haben wir den Startschuss für die Corona-Wirtschaftshilfen im dritten Quartal gegeben – mit der Neustarthilfe Plus. Damit unterstützen wir – wie auch schon bei der Neustarthilfe – Soloselbständige mit einem unbürokratischen und schnellen Zuschuss. Bereits Mitte Juni hatten wir die Verlängerung der zentralen Corona-Hilfsprogramme bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus beschlossen.

Nun können Betroffene Direktanträge auf Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de stellen. Die Antragsmöglichkeit für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge über sog. prüfende Dritte stellen, wird in Kürze folgen. FAQ zu Neustarthilfe Plus sind hier verfügbar.

Neu bei der Neustarthilfe Plus:

  • Die Neustarthilfe Plus richtet sich weiterhin an die Betroffenen, die Corona-bedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aber aufgrund geringer Fixkosten in der Regel von der Überbrückungshilfe III Plus nicht profitieren. Wie bisher sind neben Soloselbständigen (mit oder ohne Personengesellschaft) auch kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt. Die Neustarthilfe Plus wird – wie die Neustarthilfe – als Vorschuss ausgezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
  • Mit dem „Plus“ bei der Neustarthilfe erhöht sie sich im dritten Quartal von bislang bis zu 1.250 Euro pro Fördermonat (Januar bis Juni 2021) auf bis zu 1.500 Euro pro Fördermonat im Zeitraum Juli bis September 2021.
  • Die bereits im Rahmen der Neustarthilfe geltenden Sonderregelungen, bspw. für Antragstellende in Elternzeit, werden fortgeführt.


Überbrückungshilfe III Plus im Überblick

Das neue Programm Überbrückungshilfe III Plus (Pressemitteilung) ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der bisherigen Überbrückungshilfe III. Mit ihr unterstützen wir Unternehmen, damit sie wieder durchstarten können.

  • Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten über die Antragsplattform des Bundes beantragt. Ab Ende Juli ist die Antragstellung über www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich.
  • Restart-Prämie: Neu ist aber die „Restart-Prämie“. Sie hilft Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen – als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Fördermonate sind Juli bis September 2021.
  • Branchenspezifische Sonderregelungen werden angepasst: u.a. wird für die Reisebranche die Anschubhilfe fortgeführt – alternativ zur neuen „Restart-Prämie“. Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche werden Ausfall- und Vorbereitungskosten für geschäftliche Aktivitäten im Zeitraum Januar bis August 2021 erstattet und die Anschubhilfe ebenfalls fortgeführt.


Heute für morgen sorgen

Die Jahrhundertflut hat uns nochmal deutlich vor Augen geführt, dass wir beim Klimaschutz nicht nachlassen dürfen. Aktuell sind wir auf Kurs bei den Ausbauzielen für Erneuerbare Energien, müssen jedoch im Lichte unserer angehobenen deutschen und europäischen Klimaziele noch stärker ausbauen. Dazu muss auch endlich mehr Einheitlichkeit im Bereich des Arten- und Naturschutzes geschaffen werden.

Und ganz wichtig: Wir müssen Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit vereinen – und das gelingt mit starken Investitionen und Investitionsanreizen in Sachen Klimaschutz. Das tun wir auch bereits: z.B. mit dem 8 Mrd. starken Sofortprogramm Klimaschutz 2022, mit den geplanten 8 Mrd. Euro allein für 62 ausgewählte Projekte im Wasserstoff IPCEI und vieles mehr. Perspektivisch wird unsere Energieversorgung im Kern auf zwei Energieträgern beruhen: auf Strom aus erneuerbaren Energien und auf Wasserstoff, der aus erneuerbar hergestelltem Strom erzeugt wird.

Update vom 6. Juli 2021

Wie ein Bambus im Wind: belastbar, flexibel, voller Widerstandskraft – so beschreibt man oft Resilienz. Diese Stärke beweist auch unsere Wirtschaft, insbesondere der deutsche Mittelstand, der auch in Pandemiezeiten robust und zukunftsorientiert bleibt. Mit Blick auf das zweite Halbjahr nimmt der Optimismus in den Unternehmen zu, der ifo Geschäftsklimaindex ist im Juni erneut auf 101,8 Punkte gestiegen. Dazu tragen auch die wirksamen Wirtschaftshilfen in Höhe von knapp 110 Mrd. Euro bei.

Neuerungen bei den Wirtschaftshilfen im Überblick

Die bewährten Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III haben wir als ‚Überbrückungshilfe III Plus‘ bis Ende September verlängert – mit folgenden Neuerungen: 

  • Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe, die sogenannte „Restart-Prämie“ – als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten.
  • Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
  •  Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert und erhöht – von bis zu 1.250 Euro monatlich für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 sowie auf bis zu 1.500 Euro monatlich für den Zeitraum Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen.
  • Soloselbstständigen, kleinen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die ihre Geschäftstätigkeit vor dem 1. November 2020 (vorher vor 1. Mai) aufgenommen haben bzw. gegründet wurden, steht die Neustarthilfe offen. Soloselbstständige, die aufgrund von außergewöhnlichen Umständen vergleichsweise geringe Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 hatten – z. B. Unterbrechung der Geschäftstätigkeit wegen Eltern- oder Pflegezeit, Krankheit – können alternative Vergleichsumsätze heranziehen. So können bspw. auch Soloselbstständige, die Elterngeld bezogen haben, die Neustarthilfe beantragen.
  • Zudem wird die ‚Überbrückungshilfe III‘-Förderung auf bis zu 52 Mio. Euro an Zuschüssen erhöht. Die Antragstellung für größere Beträge ist seit 29.6.2021 möglich. Unternehmen können bis zu 12 Mio. Euro aus dem bestehenden EU-Beihilferahmen in Form von Kleinbeihilfe, De-Minimis sowie Fixkostenhilfe erhalten – und jetzt noch zusätzlich bis zu 40 Mio. Euro aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich. Diese neue Regelung gilt für Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind. Voraussetzung ist, dass auch die übrigen Fördervoraussetzungen der Überbrückungshilfe III, wie z.B. ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent, erfüllt sind.

Unternehmen, die auf Grundlage der Bundesregelung Fixkostenhilfe beantragen, können eine Förderung nur bis zu 70 Prozent der ungedeckten Fixkosten erhalten. Für kleine und Kleinstunternehmen (mit weniger als 50 Beschäftigten und bis zu 10 Mio. Euro Jahresumsatz- bzw. Bilanz) darf die gewährte Hilfe sogar bis zu 90 Prozent der ungedeckten Fixkosten betragen. 

Endlich durchstarten und unseren Standort zukunftsfähig machen

Wir müssen die Folgen der Corona-Krise zügig überwinden, uns strategisch auf mögliche kommende Pandemie-Wellen vorbereiten und den Standort Deutschland – gerade auch mit Blick auf kommende Generationen – mit Stabilität und nachhaltiger Modernisierung innovativer aufstellen. Die Voraussetzungen sind gut.

Beim Thema Elektroautos gibt es zum Beispiel schon mal gute Neuigkeiten: Deutschland wird das Ziel von einer Million Elektroautos noch im Juli erreichen. Eine Zielmarke, die viele für «aussichtslos» gehalten haben, wird damit – mit nur einem halben Jahr Verspätung – erreicht. Ein Grund sind dafür sind unsere erhöhten Förderprogramme für E-Autos: Im ersten Halbjahr 2021 sind mit insgesamt 1,25 Milliarden Euro bereits mehr Prämien in Anspruch genommen worden, als im gesamten vergangenen Jahr. Über die Corona-Konjunkturprogramme hatten wir die Förderung noch einmal deutlich aufgestockt. Insgesamt hat dieser Umweltbonus geholfen, dass viele Menschen sich für ein Elektroauto entschieden haben. Das nächste Etappenziel von sieben bis zehn Millionen Elektroautos auf deutschen Straßen bis 2030 kann sogar übertroffen werden. Wir wollen dazu beitragen, die internationale Spitzenposition der deutschen Automobilindustrie auch bei der Elektromobilität zu behaupten – zum Wohle des Industrie- und Beschäftigungsstandorts Deutschlands.

Inzwischen haben wir auch aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts unsere Klimaziele deutlich verschärft und wollen schon im Jahr 2045 klimaneutral leben und wirtschaften. Mit einer „Klima-Garantie“ und einer „Wirtschafts-Garantie“ können wir diesen Transformationsprozess wirtschaftlich vernünftig und klimapolitisch realistisch zum Erfolg führen.

Es war ebenso richtig, den Aufbau einer Batteriezellenproduktion in Deutschland aktiv zu fördern. Innerhalb von nur zwei Jahren haben wir zwei große gemeinsame europäische Projekte (IPCEI) mit fast 60 Unternehmen (und mehreren 100 Zulieferern und Forschungseinrichtungen) aus 12 EU-Mitgliedstaaten, darunter 15 Unternehmen aus Deutschland, aufs Gleis gebracht. Diese Batterie-Wertschöpfungskette in Deutschland fördert das Bundeswirtschaftsministerium mit knapp 3 Mrd. Euro. Batterien sind – mit etwa einem Drittel – der Bestandteil eines Elektroautos mit der größten relativen Wertschöpfung. Deshalb ist es wichtig, dass die modernsten und nachhaltigsten Batterien in Deutschland und Europa gebaut werden. Hier werden bis zum Ende des Jahrzehnts an die 20.000 Arbeitsplätze entstehen.

Ob Batteriezellenproduktion, Chipbranche, Wasserstofftechnologie, Bioökonomie oder andere Game-Changer: Wir stellen jetzt die strategischen Weichen – für einen starken und zukunftsfesten Standort Deutschland.

Update vom 22. Juni 2021

Bundesminister Peter Altmaier reist morgen als erster deutscher Bundesminister zur neu gewählten Administration in die USA, um vor Ort ein Zeichen für einen transatlantischen Neustart zu setzen. Die erstaunlich gute derzeitige Weltwirtschaft und hier insbesondere China und die USA sind wichtige Konjunktur-Lokomotiven für den deutschen Außenhandel, unserem zentralen Wachstumshebel. Minister Altmaier stellt daher die Themen Aufbau einer internationalen Klimaallianz und Abbau von Handelskonflikten in den Fokus seiner Gespräche mit dem amerikanischen Klima-Sonderbeauftragten John Kerry, Energieministerin Jennifer Granholm und US-Handelsbeauftragten Katherine Tai. Funktionierende transatlantische Wirtschaftsbeziehungen sind im ureigensten Interesse unserer beiden Länder, schließlich sind die USA für Deutschland nicht nur wichtigstes Zielland unserer Exporte, sondern Deutschland ist auch drittgrößter ausländischer Investor und viertgrößter ausländischer Arbeitgeber in den USA. Dem BMWi liegt sehr daran, dass diese Partnerschaft auch in Zukunft gemeinsam Verantwortung übernimmt: Verantwortung für Freiheit, für Wohlstand und für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen.


Corona-Hilfen unterstützen den Neustart unserer Wirtschaft

Die gerade verlängerten und aufgestockten Corona- Wirtschaftshilfen haben Deutschlands Betrieben und Selbständigen mit über 105 Mrd. Euro erfolgreich geholfen, die Krise durchzustehen und werden dies weiterhin tun. Seit Februar wurden über 1 Mrd. Euro an Soloselbständige ausgezahlt, das sind rd. 94% der Anträge auf Neustarthilfe. Bei der Überbrückungshilfe III, die seit dem 10. Februar läuft, wurden Auszahlungen in einer Höhe von rund 11 Mrd. Euro an Unternehmen vorgenommen: Neuanträge , die bis zum 30.06.2021 eingehen, können noch Abschlagszahlungen erhalten; Erst- & Änderungsanträge können bis 31.10.21 gestellt werden. Bundeswirtschaftsminister Altmaier machte anlässlich eines Treffens mit seinen Länder-Ressortkollegen in der vergangenen Woche klar, dass er sich bei Bedarf für eine nochmalige Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen bis zum Jahresende einsetzen wird.

Das BMWi unterstützt die deutsche Exportwirtschaft mit einer Verlängerung unseres 5-Punkte Maßnahmenpaket bis 31.12.2021. Es zielt im Bereich der Exportkreditgarantien (sogenannte Hermesdeckungen) darauf ab, die Liquiditätssituation von Exporteuren und Importeuren zu verbessern, die Refinanzierungsmöglichkeiten von Banken im Zusammenhang mit Exportgeschäften auszuweiten und die Finanzierung von Auslandsgeschäften zu erleichtern, z.B. durch Erleichterungen bei den Entgeltzahlungen für bestehende Exportkreditgarantien. Zusätzlich bleibt auch die Antragsgebühr für ein spezielles digitales Angebot für kleinvolumige Exportgeschäfte („Click & Cover Export“) bis Jahresende ausgesetzt, wovon insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren.


Wie geht’s der Wirtschaft

Die Wirtschaft kommt schneller als von vielen erwartet zu einem Neustart: Das Wachstum zieht an, spätestens im Frühjahr 2022 werden wir Vorkrisenniveau erreicht haben. Die aktuellen Preissteigerungen – da sind sich die Experten im BMWi wie auch beim Sachverständigenrat, Deutscher Bundesbank und Europäischer Zentralbank einig – sind eine vorübergehende Entwicklung, die auf verschiedenen Sondereffekten beruht (u.a. Senkung der Mehrwertsteuer, Rohstoffpreise und Nachholeffekte).

Am heutigen Tag der Industrie freut uns besonders, dass sich die robuste Industriekonjunktur fortsetzt und in einem starken Außenhandel manifestiert. Trotz Engpässen bei Halbleitern im Kfz-Bereich sowie bei Bauholz sind die internationalen Lieferketten, anders als beim ersten Lockdown in 2020, weitgehend intakt geblieben, die Auftragseingänge liegen weiter auf hohem Niveau. Bundesminister Altmaier hat Industriepolitik in Deutschland wieder salonfähig gemacht. Ziel seiner Industriestrategie und zahlreicher anderer industriepolitischer Initiativen (u.a. europäische Gemeinschaftsprojekte im Bereich BatteriezellproduktionMikroelektronik, Wasserstoff, Handlungskonzept Stahl, Wasserstoffstrategie) ist es, Produktion, Standorte, Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Zukunftstechnologien in Deutschland zu sichern und zu schaffen.

Ohne Digitalisierung und Innovation ist alles nichts! Daher setzen wir auf dem deutschen Wagniskapitalmarkt jetzt mit einem 10 Milliarden Zukunftsfonds neue Maßstäbe für Europa und unterstützen Start-ups in verschiedenen Investitionsphasen. Zusammen mit privaten und öffentlichen Partnern mobilisieren wir so in den nächsten Jahren mehr als 50 Mrd. Euro an Wagniskapital für Start-ups, die innovative Ideen in die Praxis umsetzen und die Grundlage für künftigen Wohlstand und Wachstum in Deutschland und Europa sichern. Gleichzeitig unterstützen wir den Mittelstand bei der Digitalisierung und haben dazu das Investitionszuschuss-Programm „ Digital Jetzt“ deutlich aufgestockt: Knapp 250 Mio. Euro stehen bis 2024 zusätzlich zur Verfügung, die Mittelständlern helfen, in digitale Technologien und digitale Kompetenzen ihrer Beschäftigten zu investieren. So kann die Zukunft kommen!

Update vom 9. Juni 2021

Heute haben wir gute Nachrichten für Deutschlands Unternehmen: Wir verlängern die Corona-Wirtschaftshilfen, damit unsere Unternehmen Planungssicherheit erhalten und so schnell wie möglich wieder in Schwung kommen können! Das Wachstum ist wieder angesprungen, aber aktuell noch nicht für alle. Daher geben wir denen, die noch Unterstützung benötigen, ein klares Signal des Einstiegs in den Aufschwung. (>> zum Mitschnitt der Pressekonferenz)

Ein Jahr, nachdem wir das mit 130 Mrd. Euro größte Konjunkturprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik aufs Gleis gesetzt haben, lässt sich das positive Fazit ziehen, dass schwerer Schaden erfolgreich von unserer Wirtschaft abgewendet werden konnte. Deutschland hat die Rezession besser überstanden als erwartet, das Wachstum ist weniger stark eingebrochen als in anderen Ländern und der Konjunkturmotor läuft wieder. „Wir haben das Schwerste hinter uns“, so Bundesminister Altmaier.

Überbrückungshilfe wird verlängert

Nach der ‚Überbrückungshilfe III‘, die am 30. Juni ausläuft, wird die ‚Überbrückungshilfe III Plus‘ das zentrale Instrument, das den Unternehmen bis 30. September 2021 zur Verfügung stehen wird. Dafür hat Bundeswirtschaftsminister Altmaier lange gekämpft und diese Verlängerung als ein weiteres Sicherheitsnetz für unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten erfolgreich durchgesetzt. Falls die Pandemie zurückkommt, oder der Geschäftsstart holprig verläuft, ist Hilfe da – das gibt Sicherheit.

Die ‚Überbrückungshilfe III Plus‘ knüpft, wie der Name verrät, an die bewährte ‚Überbrückungshilfe III‘, die derzeit erfolgreich den Betrieben dabei hilft, die Krise möglichst gut zu überstehen. Zugleich werden darin neue Anreize dafür geschaffen, dass Betriebe zügig wieder öffnen. So erhalten Unternehmen eine sog. ‚Restart-Prämie‘, d.h. einen Zuschuss zu den Personalkosten, wenn sie Beschäftigte früher aus dem Kurzarbeitergeld-Bezug herausholen oder neue einstellen. Schnell sein lohnt sich, denn Unternehmen, die mutig und schnell wieder hochfahren, können sich die höchsten Zuschüsse sichern. Unsere Botschaft ist dabei klar: Es lohnt sich, jetzt wieder zu öffnen. Sollte es wider Erwarten doch Rückschläge geben, kann sich die deutsche Wirtschaft auf die ‚Überbrückungshilfe III Plus‘ und das ebenfalls verlängerte Kurzarbeitergeld verlassen.

Eine weitere gute Nachricht gibt es auch für große Mittelständler, die häufig in ihrer Region der wichtigste Arbeitgeber sind: Wir haben bei der EU-Kommission erfolgreich den möglichen Umfang der Corona-Hilfen erhöhen können: Künftig erhalten Unternehmen im Rahmen der ‚Überbrückungshilfe III‘ und der ‚Überbrückungshilfe III Plus‘ einen Umfang von maximal bis zu 52 Mio. Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen (40 Mio. Euro Schadensersatz für von Schließungen direkt oder indirekt Betroffene plus die 12 Mio. Euro, die bislang bereits vom Beihilferecht gedeckt waren). Die maximale Förderung in der ‚Überbrückungshilfe III und III Plus‘ wird auf 10 Mio. Euro pro Monat erhöht. Damit sichern wir das Überleben auch von größeren Einzelhandels- oder Gastronomieunternehmen, für die die bisherigen Hilfen häufig zu gering waren.

Auch die Neustarthilfe für Soloselbständige wird erhöht. Bislang erhalten Soloselbstständige aller Branchen (z.B. Künstler, Stadtführer Sprachlehrer) bis zu 7500 Euro als direkte Zuschüsse. Künftig können Soloselbstständige für die ersten drei Quartale des Jahres damit bis zu 12.000 Euro bekommen. Das Geld wird zusätzlich zu anderen Leistungen gezahlt und muss nicht auf diese angerechnet werden; sie muss auch nicht zurückgezahlt werden.

Weitere Hilfen für die Kulturbranche

Neben den ‚Außerordentlichen Wirtschaftshilfen‘ und der ‚Überbrückungshilfe III‘ wurde nun auch der Sonderfonds für Corona-Finanzhilfen für die Kulturbranche im Volumen von bis zu 2,5 Mrd. Euro beschlossen. Hilfen können Unternehmen der Veranstaltungsbranche erhalten, wenn die Zahl der Zuschauer und Zuschauerinnen bei Veranstaltungen coronabedingt reduziert ist. Außerdem bietet der Sonderfonds eine Ausfallversicherung für die Planung größerer Veranstaltungen ab 2000 TeilnehmerInnen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/corona-hilfen

Große Mehrzahl der Anträge sind bereits bewilligt

Seit Beginn der Corona-Krise sind insgesamt mehr als 105 Mrd. Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt; hinzu kommt das Kurzarbeitergeld im Umfang von rund 32,3 Mrd. Euro. Allein seit November 2020 wurden an direkten, nicht rückzahlbaren Zuschüssen fast 23,5 Mrd. Euro bewilligt und auszahlt. Bei der ‚Überbrückungshilfe III‘, die seit dem 10. Februar läuft, wurden Auszahlungen in einer Höhe von rund 10 Mrd. Euro vorgenommen, aktuell sind bereits fast 253.000 Anträge gestellt worden. Bei der ‚Neustarthilfe‘ wurden rund 94% der Anträge bewilligt. Damit wurden seit Februar rund 1,08 Mrd. Euro an Soloselbständige ausgezahlt. Bei der ‚Überbrückungshilfe III‘ sind bisher 252.970 eingegangen. Über zehn Mrd. Euro wurden bereits ausgezahlt. Mehr Zahlen zu den Corona-Zuschüssen hier.

Betriebsärzte starten Impfkampagne

Seit 7. Juni können Betriebsärzte und -ärztinnen in Unternehmen impfen. Die Unternehmen leisten damit einen entscheidenden Beitrag, Corona in den Griff zu bekommen. Bundesminister Altmaier machte sich ein Bild bei BMW Motorrad in Spandau, wie gut und reibungslos das Impfen organisiert ist.

Allianz für Aus- & Weiterbildung unterstützt bei Jobsuche

Es ist wegen #Corona gerade nicht leicht, Ausbildungsplätze zu finden und zu schaffen. Die „Allianz für Aus- & Weiterbildung“ wird deshalb im Sommer mit Informationen und Aktionen junge Menschen und Betriebe unterstützen und zusammenbringen. Mehr auf ausbildung-starten2021.de.

Update vom 25. Mai 2021

Es geht wieder aufwärts! Viele Menschen konnten am Pfingst-Wochenende die neu gestartete Außengastronomie, Freiluftkinos oder Schwimmbäder in Deutschland besuchen. Zur robusten Industriekonjunktur kommen die schrittweisen Öffnungen, auch im Bereich Dienstleistungen hinzu. Nach der Corona-bedingten Krise, stehen wir jetzt vor einem der stärksten Aufschwungsjahre seit der Wiedervereinigung. Die deutsche Wirtschaft schafft in diesem Jahr die Trendwende und wird auch nächstes Jahr mit hoher Dynamik weiterwachsen. Deshalb ist das Ziel, wieder einen soliden Bundeshaushalt vorzulegen, der sich nicht auf Ausnahmeregeln berufen muss, im Jahr 2023 oder 2024 machbar. Dazu brauchen wir keine Steuererhöhung, müssen aber unsere Aufgaben priorisieren: Wir brauchen Erstens keine zusätzliche Steuerbelastung, zweitens die Abschaffung der EEG-Umlage für Stromverbraucher und drittens die Stabilisierung der Sozialversicherungsabgaben unter 40 Prozent.

Verlängerung der Wirtschaftshilfen

Für manche Unternehmen wird es noch eine ganze Weile dauern, bis sie wieder in normales wirtschaftliches Fahrwasser gelangen. Solange stehen wir fest an ihrer Seite. Deshalb setzt sich Bundesminister Altmaier bereits seit Wochen für eine Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen über den 30. Juni 2021 hinaus ein. Konkret geht es dabei um die sog. Überbrückungshilfe III, die direkte Zuschüsse für Unternehmen bereitstellt, die diese nicht zurückzahlen müssen. Unsere Vorschläge, wie das sinnvoll ausgestaltet werden kann haben wir dem Bundesfinanzministerium übermittelt. Wir hoffen auf zügige Rückmeldung von dort, damit wir schnell zu einer Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen und damit zu Planungssicherheit für Unternehmen kommen.

Härtefallhilfen der Bundesländer sind gestartet

In allen Bundesländern können inzwischen Anträge auf Härtefallhilfe gestellt werden. Sie sind ein neues zusätzliches Angebot an die Unternehmen, für die bisherige Corona-Wirtschaftshilfen nicht greifen. Die Bundesländer entscheiden hier in eigener Regie. Bund und Länder hatten sich auf die von Bundeswirtschaftsminister Altmaier initiierten Programme geeinigt und dafür eine je hälftige Finanzierung der vorgesehenen 1,5 Mrd. Euro vereinbart. Infos unter: www.haertefallhilfen.de.

Aktuelle Zahlen zur den Corona-Wirtschaftshilfen

Seit Beginn der Corona-Krise sind insgesamt über 100 Mrd. Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt worden – das entspricht in etwa dem BIP von Schleswig-Holstein. Hinzu kommt das Kurzarbeitergeld von über 30 Mrd. Euro. Damit konnten wir eine Insolvenzflut verhindern und den meisten Unternehmen und ihren Beschäftigten helfen, die Krise zu überstehen.

Die Empfänger der direkten Zuschüsse (d.h. Überbrückungshilfe II, Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe III) sind überwiegend mittelständische Unternehmen. Viele der Zahlungen gehen dabei an die Branchen, die weiterhin stark unter den Corona-Beschränkungen leiden, d.h. ca. 32% Gastgewerbe, ca. 17% Dienstleistungen, ca. 12% Handel, ca. 6% freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen, ca. 10% Kunst, Unterhaltung, Erholung, ca. 23% Übrige.

Innerhalb der Überbrückungshilfe III wurden für 150.000 Anträge rund 7,4 Mrd. Euro an Unternehmen ausgezahlt. Mehr Zahlen zu den #Corona-Zuschüssen hier: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Infografiken/Wirtschaft/corona-hilfen-fuer-unternehmen.html

Wechselmöglichkeit von November-/Dezemberhilfe hin zur Überbrückungshilfe III

Seit kurzem ist es möglich, die außerordentliche Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe) zugunsten der Überbrückungshilfe 3 zurückzunehmen, wenn dies für das jeweilige Unternehmen die bessere Variante ist. Wie das geht, erfahren Sie hier.

Update vom 11. Mai 2021

100 Milliarden Euro Corona-Hilfen für die Wirtschaft! Seit März 2020 bis heute sind mittels unserer Unterstützungsprogramme rund 100 Milliarden Euro an unsere Unternehmen und Selbständigen ausgezahlt worden, haben sie dadurch in schwerer Zeit stabilisiert und Arbeitsplätze gesichert. 100 Milliarden Euro, die dazu beigetragen haben, dass Deutschland in diesem Jahr die Trendwende schafft, ein Wirtschaftswachstum von 3,5 Prozent haben wird und spätestens im Jahr 2022 wieder seine alte Stärke erreicht hat.

Es gibt noch mehr gute Nachrichten: Normalität rückt Stück für Stück näher! Die 3. Welle ist gebrochen, immer mehr Menschen sind geimpft, Geimpfte bekommen ihre Rechte zurück, ebenso wie Genesene und Getestete und: Wir gehen davon aus, dass in den nächsten Tagen und Wochen in vielen Landkreisen teilweise wieder geöffnet werden kann, etwa bei der Außengastronomie. Wir werden Menschen sehen, die draußen sitzen und ihr Eis oder ihre Pizza genießen. Es ist wichtig, dass Bund und Länder gemeinsam vorgehen und wir Schritt für Schritt öffnen können, und zwar so, dass im Sommer auch Urlaub in Deutschland möglich ist.

Härtefallhilfen starten

Ab nächster Woche legen die Bundesländer mit den Härtefallhilfen los und starten die Antragsmöglichkeit. Härtefallhilfen ergänzen die bisherigen Unternehmenshilfen, wie beispielsweise die November- oder Dezemberhilfe oder Überbrückungshilfe III. Ziel der Härtefallhilfen ist, solche Unternehmen zu unterstützen, für die aufgrund besonderer Fallkonstellationen die bisherigen Corona-Hilfsprogramme nicht greifen konnten.

Bund und Länder stellen für die Härtefallhilfen einmalig Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung, die sie je zur Hälfte aufbringen. Die Anträge auf Härtefallhilfen werden bei den Ländern gestellt und auch von ihnen bewilligt. Um einen möglichst schnellen Start der Antragstellung zu unterstützen, hat der Bund den Ländern angeboten, Module der bestehenden Antragsplattform für die Bundeshilfen für die Härtefallhilfen nutzen zu können. Der Großteil der Länder hat von diesem Angebot Gebrauch gemacht und beginnt Mitte Mai mit der Antragstellung auf einer länderübergreifenden Antragsplattform. Die Webseite, die Antragsplattform sowie das dahinterliegende Fachverfahren zur Bearbeitung der Anträge werden in Kürze unter www.haertefallhilfen.de freigeschaltet.

Steuernummer-Konfigurator

Die Steuernummer wird je nach Bundesland in unterschiedlichen Formaten ausgegeben. Deshalb nutzen Sie bitte den Steuernummer-Umrechner für die Eingabe der Steuernummer in der einheitlichen Form bei der Antragstellung der Corona-Wirtschaftshilfen. So können die Anträge schneller im Fachverfahren geprüft werden.

#neustartklar

Seit mehr als einem Jahr der Corona-Pandemie stehen zahlreiche Unternehmen vor der täglichen Herausforderung, den weiteren Betrieb und die Arbeitsplätze zu sichern. Wo immer möglich, steht Ihnen die Bundesregierung zur Seite. Die deutsche Wirtschaft ist robust, innovativ und leistungsfähig. Das Arbeiten ist durch die Pandemie digitaler und flexibler geworden. Wir erleben, wie sich Branchen neu erfinden. Dabei geht es nicht nur um neue Wachstumsfelder und neue Jobs mit vielversprechender Zukunft, sondern auch um besseren Klimaschutz. Sie machen uns Mut und führen uns vor Augen, warum unsere Wirtschaft heute schon #neustartklar ist.

Aktuelle Zahlen

-INFOGRAFIK- Corona-Hilfen für Unternehmen

Update vom 27. April 2021

Die deutsche Wirtschaft kommt besser durch die Krise als erwartet – trotz der anhaltenden Lockdown-Situation, ernster Infektionslage und weiterhin starker Betroffenheit einiger Branchen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat daher heute vor der Bundespressekonferenz bekannt gegeben, dass die Bundesregierung ihre Konjunkturprognose für das laufende Jahr von 3,0 Prozent auf 3,5 Prozent BIP-Wachstum anhebt. Für 2022 rechnen wir mit einem Wachstum von 3,6 Prozent. Die Zahlen sind ein deutliches Zeichen für Zuversicht und machen Mut. Die umfassenden und zielgenauen Unterstützungs-Programme der Bundesregierung seit Beginn der Krise wirken und haben die Wirtschaft stabilisiert. Bald werden wir 100 Mrd. Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt haben. Es ist gelungen die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten. Und mehr noch.

Dieses Jahr gelingt uns die Trendwende: Wir können in 2021 den Wirtschaftseinbruch nicht nur stoppen, sondern umkehren und bereits im nächsten Jahr wieder unsere alte Stärke erreichen. Durch die robuste Weltwirtschaft kann unser exportorientiertes Land seine Stärken gut ausspielen. Die neue Dynamik im Klimaschutz, die auch durch die EU und den USA verstärkt wird, müssen wir nutzen und Klimaschutz und Wirtschaftskraft versöhnen, für ein nachhaltiges Wachstum. Dazu brauchen wir Investitionen in saubere Technologien, optimale Rahmenbedingungen, Strukturreformen und weniger Belastungen. Mit unserer Reform des Wettbewerbsrechts, unserem 10 Mrd. Zukunftsfonds und dem Optionsmodell im Steuerrecht haben wir einiges erreicht, brauchen aber mehr. Gemeinsam können wir gestärkt aus der Krise hervorgehen.

Unsere Wirtschaft ist stark, robust und startklar für den Neustart. Impfen und Testen sind die Schlüssel zur Überwindung der Pandemie. Sie sind das Ticket auf dem Weg zurück zu wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Normalität, zu Öffnungen, zu Wachstum, zu unseren gewohnten Freiheiten.

Verlängerung der Überbrückungshilfe III

Bundeswirtschaftsminister Altmaier setzt sich dafür ein, dass die Überbrückungshilfe III bis Ende 2021 verlängert wird. Dieses effektive Unterstützungsprogramm ist bisher bis Mitte des Jahres befristet. Es ist absehbar, dass es auch nach Ende der aktuellen Beschränkungen dauern wird, bis unsere Unternehmen ihre früheren Umsätze wieder erreichen können. Daher müssen wir ihnen zur Seite stehen und die Hilfen verlängern.

Bis 30. April: Jetzt noch November- und Dezemberhilfe beantragen

Der Antrag auf Novemberhilfe und auf Dezemberhilfe kann nur noch bis zum 30. April 2021 gestellt werden. Änderungsanträge für die Novemberhilfe und Dezemberhilfe können zudem noch bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden.

Antragsverfahren weiter vereinfacht

Daten anderer Programme können nun bei der Antragstellung durch prüfende Dritte für Corona-Wirtschaftshilfen importiert werden. Durch den Datenimport sollte das Neuausfüllen der Fixkosten ab sofort ohne großen Mehraufwand möglich sein. Da wir zuletzt einige Verbesserungen und Funktionserweiterungen im Antrag umgesetzt haben, unter anderem die Möglichkeit, den Eigenkapitalzuschuss zu beantragen, werden bereits angefangene Anträge im System zurückgesetzt, damit Sie von diesen Neuerungen profitieren können. Dabei gehen zum Teil auch bereits eingegebene Daten verloren. Das ist aber wichtig, damit die neuen Felder in den Anträgen auch mit den korrekten Daten an der richtigen Stelle befüllt werden.

Update vom 11. April 2021

Die Lage der Wirtschaft hängt an der Entwicklung des Infektionsgeschehens. Während die Industrie gut durch die Krise kommt und unsere Exportwirtschaft wieder von der Aufhellung der Weltkonjunktur profitiert, leiden Dienstleistungen, Handel und andere Branchen stark. Bundeswirtschaftsminister Altmaier hält engen direkten Kontakt, um auf die Betroffenheiten der Branchen reagieren zu können. Der neue Eigenkapitalzuschuss und weitere Verbesserungen der Überbrückungshilfe III sind eine wichtige zusätzliche Unterstützung insbesondere für die Unternehmen, die seit Monaten geschlossen sind. Unser aller Ziel muss sein, die Infektionszahlen zu reduzieren und die Ausbreitung der Virusvarianten zu verhindern. Testen hilft, um Infektionen früher und häufiger zu erkennen und trägt so dazu bei, dass es mit der Wirtschaft wieder bergauf geht.

Wir begrüßen, dass sich die Unternehmen diesem Thema mit Hochdruck angenommen haben – inzwischen bieten bereits rund 70 Prozent ihren Beschäftigten wöchentliche Testmöglichkeiten an und stocken dieses Angebot weiter auf. Wir hatten uns für einen freiwilligen Weg für die Unternehmen eingesetzt, halten aber auch eine zügige Realisierung des Infektionsschutzgesetzes und die Änderung der Arbeitsschutzverordnung als Gesamtpaket zur Eindämmung der 3. Coronawelle für zentral. Um die Belastungen für die Unternehmen in dieser schwierigen Zeit so gering wie möglich zu halten, haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, die Angebotspflicht von Tests in Unternehmen so bürokratiearm wie möglich auszugestalten (Testangebot – keine Testpflicht, keine Dokumentationspflichten). Wichtig auch: Unternehmen, die für die Überbrückungshilfe III (ÜH III) antragsberechtigt sind, können die Kosten für Schnelltests und Selbsttests als sogenannte „Kosten für Hygienemaßnahmen“ (s. FAQ 2.4 > Punkt 7) geltend machen.

Neuer Eigenkapitalzuschuss + verbesserte Bedingungen in der ÜH III:

Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss (bis zu 40 Prozent des Betrags, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten nach Nr. 1 bis 11 erstattet bekommt, Antragstellung startet in den nächsten Tagen).

Mit der Verbesserung der ÜH III, helfen wir unter anderem auch der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft, die weiter stark unter der Krise leiden (neben der Personalkostenpauschale gibt es für diese Branche zusätzlich 20 Prozent der Lohnsumme je Fördermonat – bis zu 2 Mio. €/Unternehmen; Veranstaltungs- und Kulturbetriebe können Ausfall- und Vorbereitungskosten, die bis zu 12 Monate vor dem geplanten Veranstaltungstermin angefallen sind, geltend machen; Fixkostenerstattung auf bis zu 100 Prozent für Unternehmen erhöht, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden; ).

Noch mehr junge Unternehmen können jetzt Überbrückungshilfe III erhalten. Die Hilfe wurde auf Unternehmen erweitert, die bis zum 31. Oktober 2020 gegründet wurden. Damit unterstützen wir Existenzgründer in breiterem Umfang, denn bisher waren nur Betriebe mit Gründungsdatum bis 30. April 2020 antragsberechtigt.

Härtefallhilfen – jetzt in der Regie der Bundesländer

Die Härtefallhilfen, für die die Bundesregierung den Ländern 750 Mio. € und Hilfe bei der IT zur Verfügung stellt, liegen inzwischen in der Regie der Bundesländer. Sie können jetzt in eigener Entscheidungshoheit die Antragstellung starten und so Unternehmen helfen, die aus dem einen oder anderen Grund, nicht von den laufenden Unterstützungsprogrammen profitieren können und besondere Hilfe in der Coronakrise brauchen. Nordrhein-Westfalen, als Vorsitzland der Wirtschaftsministerkonferenz, übernimmt die weitere Koordinierung.

Bis 30. April: Jetzt noch November- und Dezemberhilfe beantragen

Der Antrag auf Novemberhilfe kann noch bis zum 30. April 2021 gestellt werden. Der Antrag auf Dezemberhilfe kann ebenfalls noch bis einschließlich 30. April 2021 gestellt werden. Änderungsanträge für die Novemberhilfe und Dezemberhilfe können zudem noch bis zum 30. Juni 2021 gestellt werden.

Bewilligte Hilfen: immer transparent informiert

Mit mehreren aktuellen Grafiken informieren wir über die Entwicklung der Corona-Wirtschaftshilfen. Die derzeit aktiven Zuschuss-Programme – Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe – werden sowohl in Bezug auf die Entwicklung der Antragseingänge und ihrer Bewilligungen als auch in Bezug auf das beantragte und ausgezahlte Fördervolumen dargestellt und wöchentlich aktualisiert. So lässt sich Woche für Woche ablesen, wie viele Unternehmen Unterstützung aus den Hilfen bekommen haben. Bei November- Dezember- und Neustarthilfe liegt der Anteil der bewilligten Anträge jeweils bei über 90 Prozent, die ausgezahlten Fördersummen liegen über 80 Prozent. Alle aktuellen Corona-Hilfen sind seit mehreren Wochen und Monaten im sogenannten Fachverfahren und damit in Zuständigkeit und Regie der Länder. Die regulären Auszahlungen müssen, soweit noch nicht erfolgt, jetzt zügig durch die Länder erfolgen, damit unsere Unternehmen die vollständige November- und Dezemberhilfe erhalten. Das gilt vor allem für die großvolumigen Hilfen, wo einige größere Unternehmen noch auf die Auszahlungen warten.

Fortschritt ÜHIII: https://twitter.com/BMWi_Bund/status/1379812402137554951

Fortschritt Dezemberhilfe: https://twitter.com/BMWi_Bund/status/1379801016837754886

Auch wenn unsere Wirtschaft durch Corona vor großen Herausforderungen steht, das BMWi ist der Partner und Stimme der Wirtschaft und stärkt die Stärken unserer Unternehmen durch neue Impulse und gute Rahmenbedingungen. So können wir den Aufschwung nach Corona verstärken und nachhaltig Standort und Arbeitsplätze sichern.

Update vom 17. März 2021

Bei einigen der Corona-Hilfsprogramme ist es leider zu Betrügereien gekommen, die mit hoher krimineller Energie betrieben worden sind. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, denn es stehen Identitätsklau und Betrug als Verdacht im Raum. Deshalb mussten aus rechtlichen Gründen die Teilzahlungen, die vorab als Abschlag auf den Gesamthilfsbetrag ausbezahlt werden, für eine knappe Woche angehalten werden (die Antragsbearbeitung der Bundesländer lief weiter und war von dem Stopp nicht betroffen). Wir haben die Sicherheitsvorkehrungen verschärft und bleiben gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium dran, die Hürden gegen Betrug noch höher zu ziehen und es den Bewilligungsstellen der Länder einfacher zu machen, die notwendigen Daten digital abzugleichen. Seit Freitag laufen die Abschlagszahlungen wieder (die aufgestauten Anträge, rd. 60.000 Stück, konnten bereits am Wochenende wieder vollständig abgearbeitet werden; die entsprechenden vorab-Teilzahlungen an die AntragstellerInnen wurden ausbezahlt). Tipp: Den Bearbeitungsstand eines Direktantrages können Sie hier einsehen.

Es ist sehr schade, dass hier versucht wird, die Not unserer Unternehmen in der Coronakrise auszunutzen und sich dringend benötigte staatliche Hilfsgelder zu ergaunern – Mittel, die denjenigen Unternehmen helfen sollen, die wegen des Lockdowns mit dem Rücken zur Wand stehen.

Überbrückungshilfe III: Länder starten Bearbeitung und Auszahlung

Alle unsere Hilfsprogramme werden sehr gut angenommen und liegen inzwischen in der Regie der Bundesländer, seit vergangenem Freitag nun auch die ‚Überbrückungshilfe III‘. Das heißt die Anträge auf diese Wirtschaftshilfen werden jetzt dort bearbeitet und die Hilfsgelder von dort vollständig ausbezahlt (s. Übersichtsgrafik und Video mit Infos zu allen Hilfen). Hier können Unternehmen, die von der Corona-Pandemie stark betroffen sind, für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro (bzw. bis zu 3 Millionen Euro für verbundene Unternehmen) erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche digitale Plattform. Da es für Unternehmen wichtig ist, schnell Liquidität zur Verfügung gestellt zu bekommen, können sie unmittelbar nach der Antragstellung (z.B. durch Rechtsanwälte, Steuerberater) bereits eine Teilzahlung (sog. Abschlagszahlung) von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat vorab erhalten (max. 800.000 Euro für acht Fördermonate).

Zudem machen wir den Bundesländern das Angebot, bestimmte Härtefälle, die durch das bestehende Schutznetz der Corona-Hilfen durchfallen, nach eigenem Ermessen über einen Härtefallfonds unterstützen zu können. Letzte Details werden derzeit mit allen Beteiligten besprochen.

Aktueller Stand der Auszahlungen:

Seit Beginn der Corona-Krise sind insgesamt über 88 Mrd. Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt worden (Stand 15. März); hinzu kommt das Kurzarbeitergeld im Umfang von rund 25 Mrd. Euro. Im Rahmen der ‚November- und Dezemberhilfe‘ wurden rund 8,7 Mrd. Euro an die betroffenen Unternehmerinnen und Unternehmer ausgezahlt. Insgesamt sind rund 96 Prozent aller Teilzahlungen (Abschläge) der ‚Nov.- und Dezemberhilfen‘ bereits auf den Konten der Empfänger. Bei der ‚Überbrückungshilfe III‘, die seit dem 10. Februar läuft, wurden Abschlagszahlungen in einer Höhe von über 989,7 Millionen Euro ausgezahlt. Im Rahmen der ‚Neustarthilfe‘ für die Soloselbständigen wurden etwa 96.000 Anträge gestellt in einem Volumen von über 571,8 Millionen Euro. Auch hier sind inzwischen rund 94 Prozent der beantragten Summe ausgezahlt.

Neustarthilfe für Soloselbständige wird erweitert:

Wir erweitern den Kreis der Antragsberechtigten bei der Neustarthilfe: Die Neustarthilfe kann seit dem 16. Februar von sogenannten ‚natürlichen Personen‘ beantragt werden (die ihre selbständigen Umsätze als Freiberufler/in oder als Gewerbetreibende/r für die Berechnung der ‚Neustarthilfe‘ zugrunde legen, im Haupterwerb ausüben, weniger als eine Vollzeitstelle beschäftigen, bei einem deutschen Finanzamt steuerlich erfasst sind, keine Fixkosten in der ‚Überbrückungshilfe III‘ geltend gemacht haben oder geltend machen sowie ihre selbständige Geschäftstätigkeit vor dem 1. Mai 2020 aufgenommen haben). Hierfür ist kein Nachweis der Betriebskosten erforderlich, sondern es erfolgt die Auszahlung einer Pauschale gemessen an dem Umsatzrückgang, maximal 7.500 Euro. Diese Hilfe wird nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet.

Jetzt können Anträge auch von Soloselbständigen gestellt werden, die ihr Geschäft in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder als alleinige Gesellschafterinnen oder alleinige Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft betreiben. Zudem können Soloselbständige jetzt wählen, ob sie ihren Antrag selbst als Direktantrag stellen oder ob sie einen sogenannten ‚prüfenden Dritten‘ (z.B. einen Steuerberater) einschalten wollen. Bislang konnten Anträge nur als Direktantrag gestellt werden. Sofern ein ‚prüfender Dritter‘ einbezogen wird, werden dessen Kosten bei einem erfolgreichen Antrag anteilig bezuschusst und zusätzlich zur Neustarthilfe ausgezahlt.

Update vom 1. Februar 2021

Die reguläre Auszahlung der Dezemberhilfe ist heute gestartet.

Die technischen Voraussetzungen für die reguläre Auszahlung der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember („Dezemberhilfe“) stehen. Damit können die Auszahlungen der Dezemberhilfe durch die Länder ab sofort umgesetzt werden und ab heute starten.

Die Dezemberhilfe im Überblick:

  • Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den für November beschlossenen und auf Dezember verlängerten Schließungen betroffene Unternehmen. Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt. Auch für die Dezemberhilfe gelten die Vorgaben des EU-Beihilferechts. Eine FAQ-Liste zu Beihilfefragen finden Sie hier.
     
  • Die Antragsstellung für die Dezemberhilfe läuft bereits seit dem 22. Dezember 2020; seit dem 5. Januar 2021 fließen bereits Abschlagszahlungen, damit erste Hilfen schnell bei den Betroffenen ankommen. Die Antragstellung erfolgt über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Der Antrag erfolgt über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.
     
  • Umfassende FAQ und Fragen zur Antragstellung zur November- und Dezemberhilfe finden Sie hier. Auch für die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember gelten die Vorgaben des EU-Beihilferechts. Umfassende FAQ zu Fragen des Beihilfenrechts finden Sie hier.
     
  • Die Abrufzahlen und Auszahlungen bei der Dezemberhilfe steigen täglich an (Stand 01.02.2021):
    • Es sind bisher 256.611 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe von 3,9 Mrd. Euro eingegangen, davon wurden bereits rund  1,6 Mrd. Euro als Abschläge ausgezahlt.
    • 89% der Unternehmen, die einen sogenannten Direktantrag gestellt haben, erhielten bereits eine Abschlagszahlung. Bei Anträgen über prüfende Dritte sind es sogar 98%.

Insgesamt wurden bei der November- und Dezemberhilfe in Summe bislang über 4,35 Mrd. Euro ausgezahlt. Während die Abschlagszahlungen durch die Bundeskasse erfolgen, werden die regulären Auszahlungen für die außerordentlichen Wirtschaftshilfen, so auch die Dezemberhilfe, von den zuständigen Stellen der Länder administriert.

Seit Beginn der Corona-Krise wurden insgesamt etwa 80 Mrd. Euro an Hilfen für die Wirtschaft bewilligt; hinzukommt das Kurzarbeitergeld im Umfang von rund 23 Mrd. Euro. Zu den Corona-Hilfen für die Wirtschaft zählt ein breites Portfolio an Instrumenten für Unternehmen und Beschäftigte. Auch für das Jahr 2021 stehen allein im Bundeswirtschaftsministerium sechs große Unterstützungsprogramme zur Verfügung (KfW-Sonderprogramm, Überbrückungshilfen, außerordentliche Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe), Wirtschaftsstabilisierungsfonds – WSF, Schutzschirm für Warenkreditversicherer, Bürgschaftsprogramm).

Update vom 1. Januar 2021

Außerordentliche Wirtschaftshilfe für Dezember

Die Abschlagszahlungen für die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember sind gestartet. Es sind bisher 82.517 Anträge mit einem beantragten Fördervolumen in Höhe 1.058.852.170,06 Euro eingegangen (Stand: 07.01.2021 – 10:00 Uhr) und 383.689.518,12 Euro wurden bereits ausgezahlt. Bei 38.712 handelt es sich um Direktanträge. Die übrigen 43.805 Anträge wurden über prüfende Dritte eingereicht.

Die Dezemberhilfe im Überblick:

  • Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe.
  • Es können für den Monat Dezember Abschlagszahlungen bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro gewährt werden; Soloselbständige können im eigenen Namen Anträge bis maximal 5.000 Euro stellen.
  • Mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember können diejenigen Unternehmerinnen und Unternehmer, die nach den November-Schließungen auch im Dezember weiterhin von Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind, auch im Dezember im Grundsatz  erneut Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Beitrag zum Ausgleich der erlittenen Schäden erhalten. [Zuschüsse zwischen einer und vier Millionen Euro nach der Bundesregelung Fixkostenhilfe wurden von der Europäischen Kommission genehmigt; für darüber hinausgehende Zuschussbeträge laufen weitere Abstimmungen zum EU-Beihilferecht zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission.]
  • Die Antragstellung erfolgt wieder über die IT-Plattform der Überbrückungshilfe. Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 31.03.2021 gestellt werden.

Überbrückungshilfe III

Im neuen Jahr 2021 schließt sich an die Überbrückungshilfe II (Programmzeitraum September-Dezember 2020) unmittelbar die Überbrückungshilfe III mit dem Programmzeitraum Januar 2021-Ende Juni 2021 an, die wiederum branchenübergreifend gilt und ebenfalls die Erstattung von Betriebskosten ermöglicht.

Es wurden zahlreiche Verbesserungen umgesetzt:

  • Der Kreis der Antragsberechtigen wird nochmal erweitert durch den Wegfall der Beschränkung auf kleine und mittlere Unternehmen. Nunmehr sind alle Unternehmen bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz in Deutschland antragsberechtigt.
  • „November- und Dezember-Fenster“: Erweiterung des Zugangs zu den Überbrückungshilfen für die Monate November bzw. Dezember 2020 auch für Unternehmen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent erlitten haben und keinen Zugang zur Novemberhilfe und/oder Dezemberhilfe hatten. So wird weiteren Unternehmen geholfen, die von den Schließungsmaßnahmen im November und Dezember 2020 hart getroffen wurden, ohne von der November- und/oder Dezemberhilfe erfasst zu sein.
  • Einmalige Betriebskostenpauschale für Soloselbstständige – die sog. Neustarthilfe – in Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 von bis zu 5000 Euro (alternativ zur Fixkostenerstattung).
  • Abschreibungen von Wirtschaftsgütern werden bis zu 50 Prozent als förderfähige Kosten anerkannt.
  • Soloselbständige sind künftig bis zu einem Betrag von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt (also auch ohne Einschaltung z. B. von Steuerberater*innen).

Update vom 1. Dezember 2020

Außerordentliche Wirtschaftshilfe für November und Dezember

  • Das Finanzvolumen der Dezemberhilfe wird sich voraussichtlich auf ca. 4,5 Milliarden Euro pro Woche der Förderung belaufen.
  • Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, indirekt betroffene und mittelbar indirekt betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe
  • Mit der Außerordentliche Wirtschaftshilfe für November und Dezember werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt. Das europäische Beihilferecht erlaubt eine Förderung von derzeit insgesamt bis zu einer Million Euro ohne konkrete Nachweise eines Schadens. Die Bundesregierung wird sich zudem im Gespräch mit der Europäischen Kommission dafür einsetzen, dass die Höchstbeträge für Kleinbeihilfen und Fixkosten des Temporary Framework deutlich erhöht werden. Für Zuschüsse von über 4 Millionen Euro sind weitere Abstimmungen mit der Europäischen Kommission nötig, um eine gesonderte Genehmigung auf Basis des Schadensausgleichs des EU-Beihilferechts zu erreichen.
  • Die Antragstellung für die Novemberhilfe erfolgt wieder über die IT-Plattform der Überbrückungshilfe. Die Antragstellung für die Dezemberhilfe wird aktuell vorbereitet. Eine genauere zeitliche Aussage ist derzeit noch nicht möglich. Der Antrag wird wie bei der Novemberhilfe über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.

Überbrückungshilfe III

  • „November- und Dezember-Fenster“ in der Überbrückungshilfe: Erweiterung des Zugangs zu den Überbrückungshilfen für die Monate November bzw. Dezember 2020 auch für Unternehmen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent erlitten haben und keinen Zugang zur Novemberhilfe und/oder Dezemberhilfe hatten. So wird weiteren Unternehmen geholfen, die von den Schließungsmaßnahmen im November und Dezember 2020 hart getroffen wurden, ohne von der November- und/oder Dezemberhilfe erfasst zu sein. Im Übrigen bleibt es bei der Zugangsschwelle von 50 Prozent Umsatzrückgang für zwei aufeinanderfolgende Monate bzw. 30 Prozent seit April 2020.
  • Erhöhung des Förderhöchstbetrags pro Monat von bisher 50.000 Euro auf 200.000 Euro und Ausweitung der Antragsberechtigung durch den Wegfall der Beschränkung auf kleine und mittlere Unternehmen. Nunmehr sind alle Unternehmen bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz in Deutschland antragsberechtigt.
  • Die Situation von Soloselbständigen wird besonders berücksichtigt. Da sie meist nur geringe Fixkosten nach dem Kostenkatalog – wie Mieten oder Leasingkosten – nachweisen können und daher von der Überbrückungshilfe bisher wenig profitierten, können sie alternativ zum Einzelnachweis der Fixkosten künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes in Ansatz bringen – die „Neustarthilfe“. So erhalten sie einen einmaligen Betrag von bis zu 5.000 Euro als Zuschuss.
  • Der Katalog erstattungsfähiger Kosten wird erweitert um bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 Euro. Damit wird Unternehmen geholfen, die Anstrengungen unternehmen, um die Hygieneanforderungen zu erfüllen. Außerdem sind Marketing- und Werbekosten maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019 förderfähig.
  • Abschreibungen von Wirtschaftsgütern werden bis zu 50 Prozent als förderfähige Kosten anerkannt. So kann etwa ein Schausteller, der ein Karussell gekauft hat und per Kredit oder aus dem Eigenkapital finanziert hat, die Hälfte der monatlichen Abschreibung als Kosten in Ansatz bringen.
  • Die branchenspezifische Fixkostenregelung für die Reisebranche wird erweitert. Das Ausbleiben oder die Rückzahlung von Provisionen von Reisebüros bzw. vergleichbaren Margen von Reiseveranstaltern wegen Corona-bedingter Stornierungen und Absagen bleiben förderfähig. Die vorherige Begrenzung auf Pauschalreisen wird aufgehoben. Auch kurzfristige Buchungen werden berücksichtigt. Außerdem sind für die Reisewirtschaft zusätzlich zu der Förderung von Provisionen oder Margen im ersten Halbjahr 2021 auch externe sowie durch eine erhöhte Personalkostenpauschale abgebildete interne Ausfallkosten für den Zeitraum März bis Dezember 2020 förderfähig.
  • Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche können für den Zeitraum März bis Dezember 2020 Ausfallkosten geltend machen. Dabei sind sowohl interne als auch externe Ausfallkosten förderfähig.
  • Mit einem Sonderfonds für die Kulturbranche wollen wir unter anderem Bonuszahlungen für Kulturveranstaltungen ermöglichen und das Risiko von Veranstaltungsplanungen in der unsicheren Zeit der Pandemie abfedern. Zu den Details laufen derzeit noch die Arbeiten.
  • Soloselbständige sind künftig bis zu einem Betrag von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt (also auch ohne Einschaltung z. B. von Steuerberater*innen).

Update vom 6. November 2020

Für die außerordentliche Wirtschaftshilfe – auch Novemberhilfen genannt – gelten folgende Rahmenbedingungen:

  1. Gesamtvolumen: Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird ein Finanzvolumen von voraussichtlich ca. 10 Mrd. Euro haben.
     
  2. Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen und indirekt betroffene Unternehmen nach folgender Maßgabe:

    Direkt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehmen.

    Indirekt Betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.

    Verbundene Unternehmen – also Unternehmen mit mehreren Tochterunternehmen oder Betriebstätten – sind dann antragsberechtigt, wenn mehr als 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt. Erstattet werden bis zu 75 Prozent des Umsatzes der betroffenen Verbundunternehmen. Dies betrifft etwa eine Holdinggesellschaft, die sowohl Restaurants (geschlossen) und Einzelhandelsunternehmen (weiter geöffnet) hält – hier wird die Novemberhilfe gezahlt, wenn die Restaurants zu mehr als 80 Prozent des Umsatzes der Holdinggesellschaft beitragen.
     
  3. Welche Förderung gibt es?
    Mit der außerordentliche Wirtschaftshilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. Euro, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum des Unternehmens das zulässt (Kleinbeihilfenregelung der EU).

    Zuschüsse über 1 Mio. Euro bedürfen für die außerordentliche Wirtschaftshilfe noch der Notifizierung und Genehmigung der EU-Kommission. Die Bundesregierung ist derzeit in intensiven Gesprächen mit der Europäischen Kommission, um eine solche Genehmigung für höhere Zuschüsse zu erreichen.

    Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung gewählt werden.
     
  4. Anrechnung erhaltener Leistungen: Andere staatliche Leistungen, die für den Förderzeitraum November 2020 gezahlt werden, werden angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld.
     
  5. Anrechnung von erzielten Umsätzen im Monat November: Wenn im November trotz der grundsätzlichen Schließung Umsätze erzielt werden, so werden diese bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet. Um eine Überförderung von mehr als 100 Prozent des Vergleichsumsatzes zu vermeiden, erfolgt bei darüberhinausgehenden Umsätzen eine entsprechende Anrechnung.

    Für Restaurants gilt eine Sonderregelung, wenn sie Speisen im Außerhausverkauf anbieten. Hier wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 auf diejenigen Umsätze begrenzt, die dem vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen, also die im Restaurant verzehrten Speisen. Damit werden die Umsätze des Außerhausverkaufs – für die der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt – herausgerechnet. Im Gegenzug werden diese Umsätze des Außerhausverkaufs während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen, um eine Ausweitung dieses Geschäfts zu begünstigen. Beispiel: Eine Pizzeria hatte im November 2019 8.000 Euro Umsatz durch Verzehr im Restaurant und 2.000 Euro durch Außerhausverkauf. Sie erhält daher 6.000 Euro Novemberhilfe (75 Prozent von 8.000 Euro), d. h. zunächst etwas weniger als andere Branchen (75 Prozent des Vergleichsumsatzes). Dafür kann die Pizzeria im November 2020 deutlich mehr als die allgemein zulässigen 2.500 Euro (25 Prozent von 10.000 Euro) an Umsatz mit Lieferdiensten erzielen, ohne dass eine Kürzung der Förderung erfolgt.
     
  6. Antragstellung: Die Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Die Auszahlung soll über die Überbrückungshilfe-Plattform durch die Länder erfolgen.

    Für Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, entfällt die Pflicht zur Antragstellung über einen prüfenden Dritten. Sie werden unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt sein.

Wir bitten Sie wieder herzlich, diese Informationen nach Möglichkeit – auch über Ihre Social Media Kanäle – zu verbreiten und an Ihre Mitglieder und Unternehmen weiterzureichen (umfangreiche Informationen auch unter https://twitter.com/BMWi_Bund oder www.bmwi.de/coronavirus). Sie sind ein wichtiger Partner dabei zu helfen, dass die Betroffenen schnell über die möglichen Unterstützungsmöglichkeiten informiert werden.

Update vom 22. Oktober 2020

  • Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder
    • einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
    • einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
  • Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.
  • Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet
    • 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten),
    • 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und
    • 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch)
  • Die Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten wird auf 20 Prozent erhöht.
  • Förderung für Außengastronomie.
  • Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

Die Antragstellung erfolgt seit dem 21.10.2020 wieder über das bewährte Online-Verfahren. Die Prüfung und Bewilligung der Zahlungen erfolgen dann durch die Länder.

Wir bitten Sie wieder herzlich, diese Informationen nach Möglichkeit – auch über Ihre Social Media Kanäle – zu verbreiten und an Ihre Mitglieder und Unternehmen weiterzureichen (umfangreiche Informationen auch unter https://twitter.com/BMWi_Bund oder www.bmwi.de/coronavirus). Sie sind ein wichtiger Partner dabei zu helfen, dass die Betroffenen schnell über die möglichen Unterstützungsmöglichkeiten informiert werden.

Update vom 24. April 2020

  • Von besonderer Bedeutung für viele kleine und mittelständische Unternehmen ist die Einführung des „KfW-Schnellkredit 2020“. Er ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen Kredite für Betriebsmittel und Investitionen bis zu einer maximalen Kreditsumme von 800.000 Euro bei einer hundertprozentigen Haftungsfreistellung durch die KfW. Im Interesse einer schnellen Kreditbewilligung nimmt die KfW dabei keine Risikoprüfung vor. Erste Kredite wurden bereits bewilligt.
  • Im KfW Sonderprogramm 2020 wurde die Laufzeit der Kredite auf bis zu sechs (statt bisher bis zu fünf) Jahre, für Kredite bis zu 800.000 Euro sogar bis zu 10 Jahre verlängert. Bis einschließlich 22.April sind bereits 17.099 Anträge mit einem Volumen von ca. 29 Milliarden Euro eingegangen. Davon wurden über 98 Prozent bewilligt. Rund 99 Prozent davon im Bereich von bis zu 3 Millionen Euro, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen.
  • Die Soforthilfe für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige wurde (Stand 23.4.) bereits über 1,2 Millionen mal mit einem Volumen von rund 9,7 Milliarden Euro bewilligt.
  • Der Koalitionsausschuss hat am 22. April zusätzlich weitere Maßnahmen beschlossen. Dabei geht es unter anderem um eine Erhöhung des Kurzarbeitergelds, die befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent und eine pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Steuer-Vorauszahlungen im Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 für kleine und mittelständische Unternehmen (Verlustverrechnung).

IHK/DIHK

Erste Adresse für Eure Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Coronavirus im Unternehmen stellen, ist natürlich Eure IHK.

Die Website des Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) beantwortet die FAQ rund um die Corona-Krise, u. a. zu

  • Soforthilfen und Krediten,
  • Geschäftsbetrieb,
  • Kurzarbeit,
  • Internationale Geschäftsbeziehungen,
  • Einschränkungen im öffentlichen Raum,
  • Erleichterungen im Abfall- und Energiebereich.

BMWi

Das Service- und Infopaket des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) umfasst: