„Die duale Berufsausbildung vor dem freien Fall bewahren!“

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Unser Bundesvorsitzender Sebastian Döberl fordert einen doppelten Rettungsschirm für Ausbildungsbetriebe:

„Ausbildung ist eine Zukunftsinvestition – nicht nur in den Ausbildungsbetrieb, sondern in die Gesamtgesellschaft. Seit Jahren sinkt die Zahl der Unternehmen, die noch ausbilden. Durch die aktuelle Krise droht nun ein freier Fall der Lehrstellen. Daher fordern wir, Auszubildende auch ohne sechswöchige Wartezeit in Kurzarbeit schicken zu dürfen, sowie eine hundertprozentige Übernahme der Auszubildenden-Vergütung für Unternehmen in Notlage.“

Ausbilden als Herzenssache

Unsere 10.000 Mitglieder sind als Unternehmer, Unternehmerinnen und Führungskräfte nicht nur für 300.000 Jobs verantwortlich, sie bilden auch 35.000 junge Menschen aus. Mit unserem Projekt „Jugend stärken“ leisten wir Wirtschaftsjunioren zudem auch in unserer Freizeit einen aktiven Beitrag, benachteiligte Jugendliche beim Übergang von der Schule in die Ausbildung zu unterstützen. Kurzum: Als junge Wirtschaft liegt uns die Nachwuchsausbildung ganz besonders am Herzen.

Ausbilden mit Kopfschmerzen?

Ausbildung ist eine Zukunftsinvestition – nicht nur in den Ausbildungsbetrieb, sondern in die Gesamtgesellschaft. In der aktuellen Krise erweist sich die Betreuung der Auszubildenen jedoch insbesondere für Kleinstbetriebe als organisatorische und finanzielle Herausforderung:

Grundsätzlich kann der Ausbildungsbetrieb Auszubildenden gegenüber in der Regel keine Kurzarbeit anordnen. Der Ausbildungsbetrieb ist auch in der Krise dazu verpflichtet, seiner Verpflichtung nachzukommen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu vermitteln und daher alle Mittel auszuschöpfen, um die Ausbildung weiter zu gewährleisten, zum Beispiel durch

  • Umstellung des Ausbildungsplans durch Vorziehen anderer Lerninhalte, 
  • Versetzung in eine andere Abteilung oder in die Lehrwerkstatt,
  • Online-Schulungen.

Dies bedeutet, dass auch das mit Ausbildung betraute Personal vorgehalten werden muss und unabhängig von der Arbeitsauslastung nicht in Kurzarbeit gehen darf. Nur wenn die Unterbrechung der Ausbildung unvermeidlich ist – das dürfte erst bei einer Corona-bedingten Schließung der Fall sein – Kurzarbeit auch für Auszubildende in Frage kommen.

Tritt dieser Ausnahmezustand ein und wird den Auszubildenden gegenüber Kurzarbeit angeordnet, haben diese zunächst Anspruch auf Zahlung der vollen Ausbildungsvergütung für mindestens sechs Wochen. Erst danach kann über die verantwortliche Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beansprucht werden.

Ausbildung durch doppelten Rettungsschirm ermöglichen!

Der Anteil ausbildender Betriebe in Deutschland ist in den vergangen zehn Jahren deutlich zurückgegangen. Laut dem nationalen Berufsbildungsbericht 2019 bildet nicht einmal mehr jedes fünfte Unternehmen aus: „Hauptfaktor dieses Rückgangs sind die Klein- und Kleinstbetriebe, die sich überproportional aus der Ausbildung zurückziehen“.[1]

Wegen der akuten finanziellen Notlage, insbesondere bei Kleinst- und Kleinunternehmen, wird sich dieses Problem weiter verschärfen. Um das Prestigeprojekt „Duale Berufsausbildung made in Germany“ vor dem freien Fall zu bewahren, fordern wir einen doppelten Rettungsschirm:

  1. Betriebe müssen auch für ihre Auszubildenden unmittelbar und ohne sechswöchige Wartefrist auf das Instrument der Kurzarbeit zurückgreifen können, um sie vor einer Kündigung zu bewahren. Daher fordern wir die entsprechende Anpassung des Berufsbildungsgesetzes als bundesweite Lösung.
     
  2. Für Betriebe in Notlage braucht es eine hundertprozentige Übernahme der Auszubildenden-Vergütung, damit die Ausbildung garantiert werden kann.

Gerade Kleinst- und Kleinunternehmen dürfen sich in Zukunft nicht die Frage stellen, ob die Entscheidung, ein Ausbildungsbetrieb zu werden, die richtige Option ist. Nur mit einem doppelten Rettungsschirm für die duale Berufsausbildung kann es trotz Corona-Pandemie am Ende des Sommers noch genügend Lehrstellen geben.

[1] Nationaler Berufsbildungsbericht 2019: Seite 14.