Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit geht am Arbeitsmarkt vorbei

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Zum geplanten Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit erklärt Kristine Lütke, Bundesvorsitzende der Wirtschaftsjunioren Deutschland:

„Der geplante Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit geht am Arbeitsmarkt vorbei. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz schafft bereits sehr gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit. Der eigentliche Vereinbarkeits-Killer ist das Arbeitszeitgesetz.

Moderne Unternehmer agieren heute häufig im rechtlichen Graubereich, wenn sie ihren Beschäftigten Home Office und andere flexible Arbeitsmodelle ermöglichen. Eine Reform des Arbeitszeitgesetzes wäre daher viel dringender als der Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit.

Wir sollten nicht vergessen, dass immer mehr Menschen freiwillig verkürzt arbeiten. Als Unternehmerin im Pflegebereich freue ich mich über jede Fachkraft, die ihre Stunden aufstockt. Einzig: Ich finde sie nicht. Der Gesetzgeber verkennt, dass gerade Mittelständler in Zeiten des Fachkräftemangels um jeden Mitarbeiter kämpfen und ihnen bei den Arbeitszeitwünschen weit entgegenkommen.

Schon nach bisheriger Rechtslage werden Teilzeitkräfte, die länger arbeiten wollen, bei der Besetzung von Vollzeitstellen bevorzugt. Einseitige Belastungen von Unternehmern tragen nicht zur Flexibilisierung der Arbeitswelt bei. Viel kann auch in Tarifverträgen und auf betrieblicher Ebene ausgehandelt werden. Gerade die Umkehr der Beweislast, wenn Arbeitgeber den Wunsch eines Mitarbeiters auf Rückkehr in Vollzeit nicht erfüllen können, schafft zusätzlich Bürokratie. Es bleibt zu hoffen, dass die Brückenteilzeit nicht zur Teilzeitfalle für Unternehmer wird.“